Wie die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite bekannt gibt, wurden sechs Unternehmen abgemahnt, da sie den „Facebook-Like“ Button nicht datenschutzkonform einsetzen würden.

WAS IST DAS PROBLEM DIESER BUTTONS?

Die sechs abgemahnten Unternehmen – HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK – wurden darauf hingewiesen diese Schaltfläche datenschutzkonform zu gestalten. Bereits die Einbindung des Like-Buttons bewirkt, dass Facebook automatisch bei jedem Aufruf dieser Seiten mitlesen kann. Im Falle der betroffenen Unternehmen werden Besucher allerdings vorher weder ausdrücklich informiert noch haben sie die Möglichkeit dieser Datenweitergabe zu widersprechen. Dies stellt aus Sicht der Verbraucherzentrale unlauteres Geschäftsgebahren sowie ein Verstoß gegen das Telemediengesetz dar.

DIE UNTERNEHMEN UNTER ZUGZWANG

Gegen Peek & Cloppenburg und Payback musste die Verbraucherzentrale NRW inzwischen sogar Klage einreichen, während Eventim und HRS die Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt haben, die beanstandeten Social-Media-Buttons auf ihren Webseiten nicht mehr zu verwenden und auch den geforderten Aufklärungspflichten nachzukommen.

WIE VERWENDET MAN DIE BUTTONS ABMAHNSICHER?

Wie die Verbraucherzentrale NRW aufklärt: Ein bloßer Hinweis der Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen, dass eine solche Weiterleitung der Daten an Facebook erfolgt, genügt nicht. Ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Plug-ins erhebt, liefert kein stichhaltiges Alibi. Ebenso wenig wie der Verweis auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Notwendig ist eine echte Aufklärung über die Datensammlung und -verwertung.“
Empfohlen wird hier diese überhaupt nicht zu verwenden. Stattdessen solle man am Besten lediglich Links auf die eigene Facebook-, Twitter- oder LinkedIn-Präsenz anbieten. Der Besucher kann sich dann dort den Artikel raussuchen und gezielt liken. Als Beispiel solle man sich ihre Seite www.checked4you.de nehmen. Ironischerweise wurde dort zum Zeitpunkt der Abmahnungen das Analysetool Piwik NICHT datenschutzkonform verwendet. Letzten Freitag wurde daraufhin schnell nachgerüstet.
Alternativ empfehlen wir die Buttons datenschutzkonform über die Zwei-Klick-Lösung Shariff einzubinden.
 

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