Moderne Fahrzeuge sammeln immer noch mehr Daten über ihre Fahrer und deren Verhalten im Straßenverkehr. Wer diese Daten zu sehen bekommt, was damit geschieht und wem diese Daten weitergegeben werden bleibt dabei meist ein Rätsel. Der ADAC fordert nun mehr Transparenz von den Autobauern.

STEUERGERÄTE ALS DATENKRAKEN

Laut dem ADAC werden Daten auf 5 unterschiedlich tiefen Ebenen gesammelt.
Auf der ersten Ebene sind Daten noch noch mit einfachen Geräten und Hersteller unabhängig auslesbar: „Diese, zumeist Fehlerspeicher-Inhalte, kann der Fahrer ohne großen Aufwand einsehen.“
In die nächst tiefere Schicht kann man noch mit Mehrmarken-Diagnose-Geräte, wie sie oftmals in freien Werkstätten zum Einsatz kommen, vordringen: „Gespeichert werden Informationen zur Wartung oder zu Fehlern. Auf Wunsch kann der Fahrer diese Informationen erhalten.“
In die dritte Schicht kommen normalerweise nur die Diagnose-Geräte der Hersteller-Werkstätten ran. Hier findet man in der Regel Infos rund um die Motorsteuerung oder die Wegfahrsperre: „Der Code für die Wegfahrsperre ist für die Werkstatt jedoch nicht einsehbar: Die Programmierung übernimmt der Auto-Hersteller meist selbst per Online-Zugriff auf das Werkstatt-Diagnose-Gerät.“
Auf die zweit tiefste Ebene hat nur die Entwicklungsabteilung des Herstellers Zugriff. Aber hier wird es interessant: Es kann beispielsweise ausgelesen werden, warum ein Airbag ausgelöst wurde oder warum nicht: „Technischer Mangel? Unfall? Dabei werden auch Daten zum Fahrverhalten des Fahrers festgehalten. Es wird je nach Modell automatisch registriert, wie oft der Drehzahlbegrenzer tätig werden musste oder der automatische Gurtstraffer in Aktion war. Ein Rückschluss auf das Fahrverhalten ist somit möglich.“
In der tiefsten Schicht finden sich schließlich Daten die für die Rekonstruktion eines Unfalls herangezogen werden: „Fakten, die für Regressforderungen des Herstellers oder für die Rekonstruktion eines Unfalls dienen, werden hier ausgelesen. Ist etwa ein Airbag nicht aufgegangen, wird damit die Schuldfrage zwischen Hersteller und Zulieferer geprüft.“

UNZUMUTBARE SITUATION

Der ADAC will diesen einseitigen Zugang so nicht hinnehmen: „Wir vertreten die Meinung, dass Daten, die sich auf eine Person beziehen, nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung von Dritten ausgelesen und genutzt werden dürfen. Wir fordern in Anbetracht der umfangreichen Speicherdaten, dass die Automobilhersteller verpflichtet werden, für jedes Modell alle erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten aufzulisten – etwa in einer Art ‚Auto-Daten-Liste‘ für jedes Modell im Internet. Der Verbraucher muss diese Daten mit vertretbarem Aufwand einsehen oder auch diese Speicherung selbst unkompliziert unterbinden können, wo sie nicht zwingend für den Betrieb erforderlich ist. Zudem sollte die Liste von neutraler Stelle auf den Datenschutz hin geprüft und die Auto-Hersteller sollten zu einer zeitgemäßen Datensicherheit verpflichtet werden.“

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