Neueste Beiträge
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
- DSK veröffentlicht Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites
Archive
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Am 25. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Dies bedeutet, dass am 25. Mai
2017 die Hälfte der Vorbereitungszeit auf das neue Recht abgelaufen ist. Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) nimmt diesen Tag zum Anlass, ca. 150 bayerischen Unternehmen unter Zugrundelegung des künftigen Rechts einen Prüffragebogen zuzuschicken, damit diese Unternehmen feststellen können, wie weit sie mit der Vorbereitung auf das neue Recht schon gekommen sind.
NEUE ANFORDERUNGEN
Insbesondere die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit der gesetzeskonformen Datenverarbeitung sind gestiegen und stellen viele Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen. Das neue Recht führt auch zu einer deutlichen Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, das heißt also diejenigen, mit deren Daten Unternehmen, Vereine oder Verbände umgehen. Betroffene Personen, also alle Bürgerinnen und Bürger, haben nach der DS-GVO klar geregelte Ansprüche z.B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit ihrer Daten oder Widerspruch zu einer Verarbeitung, denen die Unternehmen gerecht werden müssen. Auch auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommen in ganz erheblichem Umfang neue Aufgaben zu, auf die sie sich vorbereiten müssen.
UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE AUFSICHTSBEHÖRDE
Um den Unternehmen in Bayern ein Gefühl darüber zu vermitteln, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beabsichtigt, ab Mai 2018 einen Teil der zu verstärkenden Prüfaktivitäten zu gestalten, haben etwa 150 zufällig ausgewählte Unternehmen in Bayern einen fiktiven Prüffragebogen erhalten, den sie zur Grundlage der eigenen Überprüfung verwenden können, wie weit sie sich schon auf das neue Recht vorbereitet haben. Damit alle anderen, die diesen Prüffragebogen nicht unmittelbar erhalten haben, sich ebenfalls darüber informieren können, wie manche Prüfungen des BayLDA in Zukunft ablaufen könnten, ist dieser Prüffragebogen und auch das entsprechende Anschreiben an die Unternehmen auf der Homepage des BayLDA unter folgendem Link erreichbar: www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf
HILFREICHE BERATUNGSTÄTIGKEIT
Thomas Kranig, Präsident das Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, unterstreicht noch einmal die Beratungsfunktion der Behörde:
„Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der eine unvorstellbare Menge personenbezogener Daten von Bürgern erfasst und in einer Art und Weise vernetzt und genutzt werden, die für den einzelnen nicht mehr durchschaubar ist. Es ist auch unsere Aufgabe als Datenschutzaufsichtsbehörde, in dieser Situation für so viel Transparenz wie möglich und auch Sicherstellung, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, zu sorgen. Wir nehmen diese Herausforderung der DS-GVO mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an und werden in dem Umfang, wie wir es können, beraten, damit Verstöße erst gar nicht passieren, aber auch
nicht davor zurückschrecken, bei festgestellten Verstößen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen auszusprechen, wie es die Datenschutz-Grundverordnung von uns verlangt“
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz