Am 25. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Dies bedeutet, dass am 25. Mai
2017 die Hälfte der Vorbereitungszeit auf das neue Recht abgelaufen ist. Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) nimmt diesen Tag zum Anlass, ca. 150 bayerischen Unternehmen unter Zugrundelegung des künftigen Rechts einen Prüffragebogen zuzuschicken, damit diese Unternehmen feststellen können, wie weit sie mit der Vorbereitung auf das neue Recht schon gekommen sind.

NEUE ANFORDERUNGEN

Insbesondere die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit der gesetzeskonformen Datenverarbeitung sind gestiegen und stellen viele Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen. Das neue Recht führt auch zu einer deutlichen Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, das heißt also diejenigen, mit deren Daten Unternehmen, Vereine oder Verbände umgehen. Betroffene Personen, also alle Bürgerinnen und Bürger, haben nach der DS-GVO klar geregelte Ansprüche z.B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit ihrer Daten oder Widerspruch zu einer Verarbeitung, denen die Unternehmen gerecht werden müssen. Auch auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommen in ganz erheblichem Umfang neue Aufgaben zu, auf die sie sich vorbereiten müssen.

UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE AUFSICHTSBEHÖRDE

Um den Unternehmen in Bayern ein Gefühl darüber zu vermitteln, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beabsichtigt, ab Mai 2018 einen Teil der zu verstärkenden Prüfaktivitäten zu gestalten, haben etwa 150 zufällig ausgewählte Unternehmen in Bayern einen fiktiven Prüffragebogen erhalten, den sie zur Grundlage der eigenen Überprüfung verwenden können, wie weit sie sich schon auf das neue Recht vorbereitet haben. Damit alle anderen, die diesen Prüffragebogen nicht unmittelbar erhalten haben, sich ebenfalls darüber informieren können, wie manche Prüfungen des BayLDA in Zukunft ablaufen könnten, ist dieser Prüffragebogen und auch das entsprechende Anschreiben an die Unternehmen auf der Homepage des BayLDA unter folgendem Link erreichbar: www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

HILFREICHE BERATUNGSTÄTIGKEIT

Thomas Kranig, Präsident das Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, unterstreicht noch einmal die Beratungsfunktion der Behörde:
„Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der eine unvorstellbare Menge personenbezogener Daten von Bürgern erfasst und in einer Art und Weise vernetzt und genutzt werden, die für den einzelnen nicht mehr durchschaubar ist. Es ist auch unsere Aufgabe als Datenschutzaufsichtsbehörde, in dieser Situation für so viel Transparenz wie möglich und auch Sicherstellung, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, zu sorgen. Wir nehmen diese Herausforderung der DS-GVO mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln an und werden in dem Umfang, wie wir es können, beraten, damit Verstöße erst gar nicht passieren, aber auch
nicht davor zurückschrecken, bei festgestellten Verstößen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen auszusprechen, wie es die Datenschutz-Grundverordnung von uns verlangt“

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