Wie auf den Seiten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu lesen ist, wurde dort eine Fragebogenaktion zum Stand der Anpassungen an die neue Datenschutz-Grundverordnung bei Ärztinnen und Ärzten gestartet.

ES DROHEN HOHE BUSSGELDER

Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern drohen ab dem nächsten Jahr empfindliche Bußgelder bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Hintergrund ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt. Sie knüpft vor allen Dingen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonders strenge Vorschriften und sie legt fest, dass Bußgelder bei Verstößen abschreckend, das heißt hoch sein müssen. Außerdem droht den Arztpraxen, dass Patienten bei Datenpannen zivilrechtlich Schadenersatz durchsetzen.

FRAGEBOGENAKTION

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, ist derjenige, der mit seinen Mitarbeitern Verstöße feststellen und ahnden muss. Er selbst möchte aber viel lieber, dass es gar nicht zu Verstößen kommt. Also heißt seine Parole: Information, Aufklärung, Beratung. „Die bisherigen Beratungsanfragen zur Grundverordnung aus dem Gesundheitsbereich sind jedoch noch überschaubar“, stellt Müller fest. Um vermehrt Ärzte für das Problem zu sensibilisieren und um zielgenau in Schulungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit auf die Probleme der Ärztinnen und Ärzte eingehen zu können, führt Müller eine Umfrage zum Datenschutz in den Arztpraxen durch. Fragebögen wurden an eine repräsentative Anzahl zufällig ausgewählter Ärzte aller Fachbereiche in Mecklenburg-Vorpommern verschickt. „Wir wissen, dass Ärzte sich um ihre Patienten kümmern und nicht Papier bearbeiten wollen. Der Fragebogen soll daher mit möglichst geringem Zeitaufwand bearbeitet werden können. Allerdings ist die Beantwortung in einer festgelegten Frist verpflichtend“, erklärt Heinz Müller.

KOSTENLOSER SELBSTTEST

Wer als Angehöriger eines Heilberufs den Selbsttest wagen möchte, findet den Fragebogen auch auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: www.datenschutz-mv.de. Für Rückfragen zu der Aktion sowie allgemein zum Datenschutz in der Arztpraxis steht der Landesbeauftragte für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gern zur Verfügung.

AUSFÜLLHILFE

Stephan Hansen-Oest, Anwalt und Betreiber des Blogs „Datenschutz-Guru“, stellt auf seiner Seite ein hervorragendes Video zur Verfügung, das betroffenen Ärzten bei der Beantwortung des Fragebogens unterstützt und dabei hilft „ein paar Fettnäpfchen zu vermeiden, die nicht sein müssen.“

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