Wie wir bereits im Herbst berichteten, stuft das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) die Verwendung von „Facebook Custom Audiences“ ohne explizite Einwilligung des jeweiligen Betroffenen weiterhin als rechtswidrig ein. Ab jetzt wird aber auch konkret geprüft!

WARUM ÜBERHAUPT CUSTOM AUDIENCES?

Der potentielle Kunde surft und informiert sich auf einer Webseite. Dabei klickt er vielleicht den ein oder anderen Artikel an. Eventuell packt er dabei auch mal was in den virtuellen Warenkorb. Custom Audiences ermöglicht es dem Unternehmen diese Besucher dann ganz einfach über Facebook daran zu erinnern, die Webseite noch ein Mal zu besuchen. Möglich macht dies ein Tracking Pixel das auf der Facebook Werbeseite hinterlegt wird.

DATENSCHUTZ PROBLEMATIK

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, dass für die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder alternativ eine Norm die Erhebung der Daten legitimiert. Bei Verwendung von Custom Audiences werden die Daten hingegen ohne Einwilligung bereits beim Betreten der Seite übertragen.

DIE AUFSICHTSBEHÖRDE PRÜFT!

Wie wir schon vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch mit dem BayLDA erörtern konnten, wird diese Einschätzung, die ja bereits im Tätigkeitsbericht 2013/2014 ausgiebig besprochen wurde, auch weiterhin so vertreten. Darüber hinaus erreichte bereits die ersten unserer Mandanten ein Ankündigungsschreiben der Aufsichtsbehörde, indem es heißt:
„Im Rahmen dieser gesetzlichen Aufgabe prüfen wir derzeit stichprobenartig den Einsatz von „Facebook Custom Audience“ und den damit zusammenhängenden Umgang mit personenbezogenen Daten. Hierfür haben wir zufällig Unternehmen und Vereine aus ganz Bayern ausgewählt, die Webseiten mit Onlineshop-Funktion anbieten. Es handelt sich hierbei um eine anlasslose Prüfung, d. h. konkrete Anhaltspunkte dafür, dass in Ihrem Verantwortungsbereich nicht ordnungsgemäß mit Kundendaten umgegangen wird, liegen uns bisher nicht vor.“
Ein nicht-datenschutzkonformer Einsatz von Custom Audiences kann dabei empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

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