Zusätzlich kommen auf Unternehmen künftig noch weitere datenschutzrechtliche Pflichten zu. Seit 2016 arbeitet der europäische Gesetzgeber, d.h. das Europäische Parlament und der Eu-ropäische Rat (=Mitgliedstaaten), an einer neuen Verordnung, die Spezialvorschriften zur elektronischen Kommunikation enthalten soll. Das Bayerische Landesamt für Daten-schutzaufsicht (BayLDA) hat den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur ePrivacy-Verordnung in einer Synopse zusammengestellt.

EPRIVACY VERORDNUNG

Am 10. Januar 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung, die die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG ersetzen soll. Die neue Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten wird, wird Regelungen zur elektronischen Kommunikation enthalten und präzisiert und ergänzt damit die DS-GVO. Der Anwendungsbereich der elektronischen Kommunikation ist sehr weit zu verstehen. Neben klassischen Kommunikationsdiensten wie Telefonie und SMS fallen auch internetbasierte Kommunikationsdienste, insbesondere Messenger wie Skype oder WhatsApp, sog. OTT-Dienste (Over-the-Top-Dienste), darunter.

TRILOG IN DER ZWEITEN JAHRESHÄLFTE

Das Europäische Parlament nahm den Beschluss des federführenden LIBE-Ausschusses mit zahlreichen Änderungsanträgen am 26. Oktober 2017 an. Es wird nun die Reaktion des Europäisches Rates erwartet. Ursprünglich sollte die neue ePrivacy-Verordnung zusammen mit der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 gelten und das Datenschutzniveau in Europa einheitlich regeln. Dieser Zeitplan wurde nun korrigiert. Der Trilog, d.h. die abschließende gemeinsame Verhandlung des Entwurfsverfassers, der Europäischen Kommission, mit den Gesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat, wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 erwartet. Mit einer Verabschiedung der Verordnung ist frühestens zum Jahresende 2018 zu rechnen.

DER PRÄSIDENT DES BAYLDA RÄT…

„Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz – wie der Name schon sagt – eben nur grundsätzlich. Wir werden weiterhin auf europäischer und nationaler Ebene viele Spezialvorschriften haben. Auch wenn der finale Entwurf einer ePrivacy-Verordnung frühestens Ende des Jahres vorliegt, sollten gerade Unternehmen aus der Digitalwirtschaft am Ball bleiben und das Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Nur wer rechtzeitig weiß, welche neuen Pflichten auf ihn zukommen, kann früh mit der Umsetzung beginnen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld“, so Thomas Kranig, Präsident des BayLDA.

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