N-TV zufolge wollen die Verkehrsminister der Länder den Datenschutz lockern um Tageszeit unabhängig, flächendeckend Videoaufzeichnungen in öffentlichen Verkehrsmitteln möglich zu machen. Somit möchte man Bus- und Bahnreisende schützen. Aber zu welchem Preis?

GEFÜHL DER SICHERHEIT?

Laut n-tv kam die Information von der Saarbrücker Zeitung, der eine Beschlussvorlage für die Konferenz der Minister am Donnerstag und Freitag vorliegen soll. Der Zeitung gegenüber äußerte sich Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies von der SPD: „Das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist für Fahrgäste in Bussen und Bahnen von größter Bedeutung.“

KLARE VORGABEN

Wie die Saarbrücker Zeitung auch berichtet machen auch heute schon etliche Verkehrsunternehmen Videoaufzeichnungen in Bussen und Bahnen, die im Fall einer Straftat nachträglich gesichtet werden können. Die Verkehrsminister wollen nun endlich klare Vorgaben die eine einheitliche Sicherheitsphilosophie widerspiegeln sollen. Das Bundesdatenschutzgesetz sei hier zu stark interpretierbar.

DATENSCHUTZ NIEDERLAGE IN NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen wurde mit Urteil vom 10. Februar diesen Jahres dem Datenschutz bereits eine Abfuhr erteilt. Hier hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG angewiesen die, ihrer Meinung nach unzulässige Videoüberwachung in Bussen und Bahn einzustellen. Das Verwaltungsgericht entschied (10 A 4379/15) zugunsten der Verkehrsbetriebe. Allerdings ohne dabei über die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit zu urteilen. Hier war vielmehr die Tatsache, dass hier das Landesdatenschutzgesetz und nicht das BDSG anzuwenden war, und die Landesbeauftragte daher nur stark eingeschränkte Handlungsbefugnis hatte, ausschlaggebend.

WO SIEHT DER DATENSCHUTZ DAS PROBLEM?

Aus Sicht von Datenschützern ist eine dauerhafte Videoüberwachung immer ein extremer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen – in diesem Fall der Reisenden. Zu wissen, dass man in einem Fort aufgezeichnet und beobachtet wird kann für Einzelne ein massives Problem sein. Auch für Angestellte der Verkehrsunternehmen entsteht hier ein Gefühl der Dauerüberwachung am Arbeitsplatz zur Leistungskontrolle, vor der uns das Bundesdatenschutzgesetz schützen soll. Strittig bleibt hier also immer die Zweckmäßigkeit. Ist der eventuelle Nutzen einer Abschreckung hier wirklich größer als der Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht?

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