Im September hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff noch massive Kritik an den Aktivitäten des BND geübt und dabei 18 schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz erkannt sowie 12 offizielle Beanstandungen ausgesprochen. Nun stimmte der Bundestag am vergangenen Freitag für einen Gesetzesentwurf, der dem BND noch weitaus größere Überwachungsbefugnisse einräumt.

UNEINGESCHRÄNKTER ZUGRIFF

Der BND darf nun die Gesamtheit von Übertragungssystemen, statt nur einzelne Kabelverbindungen oder Glasfaserstrecken überwachen. Damit kann beispielsweise ein Netzwerkknoten wie der De-Cix in Frankfurt Hieß es bisher noch „nicht mehr als 20 % des Datenverkehrs“, sieht der neue Entwurf hier keine Begrenzung mehr vor. Ziel soll sein, „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten“ zu können. Einzige Einschränkung: Über die Kabel muss „Telekommunikation von Ausländern im Ausland“ erfolgen. Die Krux dabei: Man kann im Internet den IP-Verkehr zwischen nationalen und ausländischen Inhalten schon technisch gar nicht unterscheiden.

HERAUSFILTERN? AHA…

Der BND soll „Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen“ herausfiltern. Allerdings kann der BND sich hier Ausnahmen herausnehmen, wenn beispielsweise die Gefahr eines bewaffneten Angriffs oder Terroranschlags besteht, die Cybersicherheit gefährdet ist oder auch organisierte Kriminalität vermutet wird.

KRITIK VON DER OPPOSITION

Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im NSA-Untersuchungsausschuss sieht in der Reform „ein Geschenk für den BND, weil er jetzt auch in Deutschland legal ans Kabel darf – und zwar auch dann, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt. Nun braucht der BND nicht mehr Satellitendaten für außerirdisch zu erklären, um sie abzufangen. Er darf es jetzt einfach – ganz legal.“Für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Wolfgang Kubicki, kommen wir damit einem „Überwachungsstaat ein großes Stück näher“. Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sogar angekündigt, vors Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen: „Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind. (…) Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen.“

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