Dr. Thomas Petri, der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat verschiedene Broschüren zum Thema Datenschutz bei Behörden und staatlichen Stellen veröffentlicht. Eine dieser Broschüren widmet sich dem Datenschutz im Krankenhaus.

DIE DATEN EINES FIKTIVEN PATIENTEN

Mit seiner Broschüre möchte Dr. Petri Patienten, aber vor allem auch Mitarbeiter im Krankenhaus für das Thema „Datenschutz“ sensibilisieren. Anhand eines fiktiven Patienten wird man in der Broschüre durch die
verschiedenen Etappen eines Krankenhausaufenthalts geleitet und dabei werden die jeweils wichtigen Fragen
beantwortet. Im Krankenhaus ist das wichtigste Prinzip: Jeder darf nur auf solche Daten
zugreifen, die er für seine Aufgaben benötigt.

VON DER AUFNAHME BIS NACH HAUSE

Die Stationen, die der fiktive Patient in der Broschüre durchläuft und an denen es wichtige Datenschutzaspekte zu beachten gilt, beginnen bereits mit der Aufnahme im Krankenhaus. Hier ist schon zu beachten welche Daten überhaupt abgefragt werden dürfen. Auf den Stationen gibt es wieder andere Punkte zu beachten: Wie muss die Krankenakte aufbewahrt werden, Wer hat Zugang zu welchen Patienteninformationen und darf der Patient seine Akte eigentlich einsehen? Aber auch allgemeine Fragen wie z. B. „Darf an der Pforte Auskunft über Patienten gegeben werden?“ oder ähnliches, werden beantwortet. Wenn man Patientendaten für interne Forschungszwecke verwenden darf, dann ist doch die Verwendung für eine deutschlandweite Studie sicher auch bedenkenlos? Auch hierfür hält die Broschüre eine Antwort parat: „Solche Studien sind nur mit (einer) ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung zulässig.“
Aber mit der Entlassung aus dem Krankenhaus ist es nicht getan. Auch nach dem Aufenthalt greift der Datenschutz und regelt z. B. wie lange Patientendaten auf der Station verweilen oder generell aufbewahrt werden dürfen.

SENSIBILISIERUNG

Die Broschüre ist ein wertvolles Instrument um Krankenhaus-Mitarbeiter aber auch Patienten zu sensibilisieren. Es hat nicht den Anspruch ein umfassendes Regelwerk zum Datenschutz im Krankenhaus zu sein, zeigt aber auf witzige Art und Weise in einer gestellten Geschichte wie wichtig Datenschutz auch im Krankenhaus ist und Beachtung finden muss. Dafür ist es ohne Zweifel geeignet. Die Broschüre ist auf den Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz als PDF kostenlos erhältlich und kann nur weiter empfohlen werden.

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