Dr. Thomas Petri, der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat verschiedene Broschüren zum Thema Datenschutz bei Behörden und staatlichen Stellen veröffentlicht. Eine dieser Broschüren widmet sich dem Datenschutz in unseren Schulen.

DIE DATEN EINES FIKTIVEN PATIENTEN

Mit seiner Broschüre möchte Dr. Petri den Lehrern an den bayerischen Schulen das Thema „Datenschutz“ näher bringen. Die Broschüre führt den Leser durch ein Schuljahr aus der Sicht eines Schulkindes und beantwortet dabei die jeweils wichtigen Fragen. Die Schulen dürfen personenbezogene Daten insbesondere von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften grundsätzlich nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.

VOM ERSTEN TAG BIS ZUM SCHULJAHRESENDE

Die Broschüre klärt z. B. unter welchen Bedingungen Schulen passwortgeschützte Lernplattformen im Unterricht einsetzen darf und ob personenbezogene Daten auf der Internetseite der Schule eingestellt werden dürfen. Wie sieht das aus mit Lautsprecherdurchsagen, Vertretungsplänen oder den Noten? Darf der Mathelehrer die Deutschnoten einsehen? Die Broschüre weiß die Antwort: „Ein fächerübergreifender Zugriff von Lehrkräften auf die Leistungsdaten der von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler ist nur im konkreten Einzelfall zulässig, insbesondere zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Mitglied der Klassenkonferenz.“
Aber es gibt auch Thematiken, wie die Videoüberwachung auf dem Schulgelände oder die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Jahresberichten oder Schulchroniken, die immer wieder Fragen aufwerfen und die in der Broschüre beantwortet werden.

SENSIBILISIERUNG

Die Broschüre ist ein wertvolles Instrument um das Lehrpersonal zu sensibilisieren. Sie klärt einige der häufigsten Fragen die der Datenschutz im Schulalltag aufwerfen kann. Daher ist es durchaus empfehlenswert die PDF auch mal auszudrucken und im Lehrerzimmer auszulegen. Die Broschüre findet man auf den Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz als PDF kostenlos als Download.

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