Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird angesichts der angespannten Sicherheitslage kontrovers diskutiert. Das Parlament berät dazu aktuell einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Über den komplexen rechtlichen Hintergrund zur Videoüberwachung informiert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem zweiteiligen Infoblatt aus der Reihe „Datenschutz kompakt“.

VIDEOÜBERWACHUNG IM SPANNUNGSVERHÄLTNIS VON FREIHEIT UND SICHERHEIT

Der erste Teil des Datenschutz kompakt erläutert unter anderem, wann Behörden des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder private Unternehmen die Videoüberwachung nutzen dürfen und welche Datenschutzbehörden diese Anlagen kontrollieren. Was sind die Voraussetzungen für rechtmäßige Videoüberwachung? Das Infoblatt beschäftigt sich mit der Abwägung zwischen den Interessen der Betreiber und den Betroffenen, der technischen Umsetzung und den Löschfristen und vor allem mit der Frage: Wie sieht das ganze ab 2018 aus wenn die EU-Datenschutzgrundverordnung die Rechtslage verändert?

EINSATZ DER VIDEOÜBERWACHUNG DURCH POLIZEIBEHÖRDEN

Teil zwei legt dar, wie die Videoüberwachung durch Polizei und Sicherheitsbehörden eingesetzt werden kann. Das Infoblatt erklärt die Notwendigkeit aber auch die Grenzen polizeilicher Videoüberwachung. Spezielle Formen wie die Überwachung an Bahnhöfen, Flughafen und Grenzen, sowie die rechtlichen Tücken automatischer Gesichtserkennung werden beschrieben, ebenso wie die Voraussetzungen für den Einsatz von Bodycams sowie der rechtliche Rahmen für Öffentlichkeitsfahndung. Als äußerst kritisch wird hier auch die Nutzung von interaktiven Formaten, wie z. B. den sozialen Netzwerken gesehen, denn dadurch „erhält das breite Publikum zusätzlich die Möglichkeit, die mit der Fahndung verbreiteten personenbezogenen Daten zu kommentieren und durch zusätzliche Informationen ‚anzureichern‘. Auch hierdurch können falsche Verdachtslagen entstehen oder medial verstärkt werden.“

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