Das Bundesverfassungsgericht hat sich jetzt mit dem BKA-Gesetz befasst und es in seiner jetzigen Fassung für verfassungswidrig erklärt. FDP-Politiker Gerhart Baum hatte Klage eingereicht und nun vor dem Gericht in Karlsruhe gewonnen.

TERROR BEKÄMPFEN ABER NICHT MIT ALLEN MITTELN

Das BKA-Gesetz erteilt dem BKA unter anderem Befugnisse zur Bekämpfung von Terrorismus. Während dies natürlich richtig und gut ist, wurden verschiedene insbesondere heimliche Überwachungsmaßnahmen, die weit über die Möglichkeiten regulärer Überwachung hinausgehen, als verfassungswidrig erklärt. Dies wäre vor allem darauf zurückzuführen, dass diese in ihrer Ausgestaltung schlichtweg zu wenig kontrollierbar seien.

GRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Aufgrund der schwere des Eingriffs in die Privatsphäre durch solche Maßnahmen will das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit peinlichst genau eingehalten sehen. Davon kann kaum die Regel sein, wenn bereits ein vager Verdacht für terroristische Aktivität Grund genug für eine massive Überwachung darstellt.

SCHUTZVORSCHRIFTEN VON NÖTEN

Laut Bundesverfassungsgericht fehlt es momentan besonders an Schutzvorschriften für den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hierfür sollen Verhaltensregeln geschaffen werden, die zu befolgen sind, wenn Ermittler intime Gesprächsinhalte mithören oder auf privat Daten auf durchsuchten Geräten stoßen. Aber auch bei der Datenübermittlung an andere Behörden würden aktuell Datenschutzgrundsätze gebrochen.

TERRORABWEHR ALS FREISCHEIN

Aktuell gibt es eine starke Tendenz unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung einen Freischein für Massenüberwachung zu bekommen. Nach jedem Anschlag, zuletzt erst in Paris, werden die Rufe wieder laut. Das große Problem: Die Verhältnismäßigkeit darf nicht aus den Augen verloren werden. Das andere Extrem – der Überwachungsstaat – darf auch nicht forciert werden. Vor allem da solche Notstandgesetze meist weit über die aktuelle Krise hinaus bestehen bleiben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt diese Spirale zu durchbrechen und die Ausmaße der Terrorismus-Bekämpfung mal objektiv und kritisch zu hinterfragen.

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