„Löschpflicht im Brandfall“. Das klingt erst mal komisch, denn natürlich löscht man ein Feuer im Betrieb wenn denn eins entstehen sollte. Was genau steckt aber hinter dieser Pflicht und was bedeutet das für Sie und Ihre Firma tatsächlich?

 

INHABER HAFTEN PERSÖNLICH

Wenn wir uns § 323c StGB genauer anschauen, finden wir hier folgende Aussage: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies gilt auch im Brandfall. Denn die Löschpflicht greift auch bei entstehenden Bränden, sofern diese mit verfügbaren Löschmitteln noch gefahrlos zu löschen wären. Wenn dann bei dem Brand Menschen zu Schaden oder zu Tode kommen, haftet der Inhaber des betroffenen Betriebes persönlich, sofern ihm schuldhaftes Verhalten wegen mangelhafter Brandschutzorganisation nachgewiesen werden kann. Auch Beschäftigte können im Brandfall wegen unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen werden.

RICHTIGER BRANDSCHUTZ IST UNABLÄSSLICH

Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) sagt dazu: “Beim Schutz der Beschäftigten vor Feuer und Brandrauch trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung. Zur Minimierung der Brandrisiken hat der Arbeitgeber eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Wer sich als Verantwortlicher an den konkreten Vorgaben der ASR A2.2 orientiert, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten”. ASR A2.2 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten mit dem Titel “Maßnahmen gegen Brände”. Sie betrifft vor allem die Ausstattung mit Alarm- und Feuerlöscheinrichtungen sowie deren Handhabung durch unterwiesene und ausgebildete Brandschutzhelfer. In vielen Betrieben mangelt es aber an einer dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren und den hieraus abzuleitenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Unzureichende Brandschutzorganisation kann nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze kosten, sondern im schlimmsten Falle den geschäftlichen Zusammenbruch oder sogar privaten Ruin bedeuten.
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WER KANN UNSEREN BETRIEB BERATEN?

In Deutschland gibt es fachlich kompetente Ansprechpartner für betrieblichen Brandschutz in Form der qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Hier werden Sie in Sachen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Alarm-, Flucht- und Rettungswegplänen beraten. Oft bieten diese auch betriebliche Unterweisungen im Brandschutz und Löschübungen an. Regionale Anbieter finden Sie im Internet z. B. unter www.bvbf.de.
 

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