Das Bußgeldverfahren gegen den VfB Stuttgart 1893 AG findet mit der Verhängung eines Bußgelds von 300.000 Euro seinen Abschluss. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink schließt das Verfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ab und erlässt ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

RECHTSWIDRIGE WEITERGABE VON MITGLIEDSDATEN

Dem Bußgeldverfahren durch das LfDI Baden-Württemberg in Vertretung durch Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink waren Recherchen durch das Sportmagazin Kicker vorausgegangen. Nach diesen Recherchen stand besonders die Mitgliederversammlung 2017 im Fokus der Ermittlungen durch die Landesdatenschutzbehörde. Leitende Mitarbeiter schickten wiederholt Mitgliederdaten an Dritte. Der Verein begründete die Datenweitergabe aufgrund vertraglicher Regelungen, die im Vorfeld abgeschlossen worden waren. Laut dem Kicker gab es zwischen dem Verein und der PR-Agentur eine Kooperation seit 2016, die unteranderem eine groß angelegte Facebook-Kampagne startete. E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Angaben zu Teilnahmen an Mitgliedsversammlungen wurden für Guerilla-Marketing genutzt. Ziel dieser Kampagne war die Mitgliederversammlung 2017, in der 84,2 % für eine Ausgliederung der Profifußballabteilung stimmten. Darauf wurde Anteile im Wert von 40 Millionen Euro an die Daimler AG verkauft.

Auf Anfrage erklärte der VfB Stuttgart man habe die Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung datenschutzrechtlich konform weitergegeben. Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung war „u.a. die Konzeption und Aussteuerung von PR-Texten über soziale Medien, einschließlich der Erarbeitung von Zielgruppenvorschlägen“ Inwiefern diese Daten ohne Einwilligung an Facebook oder andere Social-Media-Anbieter gegangen sind, lässt sich nicht rekonstruieren, ist jedoch anzunehmen.

KOOPERATIONSBEREITSCHAFT ZAHLT SICH AUS UND DRÜCKT BUßGELD

Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart sind mit einem Bußgeld von 300.000 Euro mit einem großen blauen Auge davon gekommen. LfDI Stefan Brink:

„Neben dem spürbaren Bußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweise künftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem junge Menschen angesprochen werden sollen.“

Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG haben die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, durch eigene Initiative gefördert, sowie der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert. Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihres Datenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen.

So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zur Sensibilisierung für datenschutzrelevante Themen.Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für die Fußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“.

LfDI Stefan Brink:

„Mit dem Erlass dieses Bußgeldbescheides schließen wir ein Verfahren ab, das auch für uns als Aufsichtsbehörde ungewöhnlich war. Ungewöhnlich war nicht nur der Gegenstand unseres Verfahrens, sondern vor allem das hiermit verbundene öffentliche und mediale Interesse. Ungewöhnlich war auch der Umfang des durch die Einschaltung der Esecon belegten Aufklärungsinteresses und der Kooperationsbereitschaft des VfB mit unserer Behörde.“

 

 

 

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