Der Europarat hat für die 47 Mitgliedsstaaten eine Empfehlung herausgegeben, die diese möglichst im jeweiligen Staat in der Gesetzgebung, bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern, befolgen sollten. Im Fokus stehen hierbei Themen wie Gesundheitsdaten und die Überwachung von Kommunikation am Arbeitsplatz.

REVIDIERTE FASSUNG

Bei der Empfehlung, der sogenannten „Recommendation CM/Rec(2015)5 of the Committee of Ministers to member States on the processing of personal data in the context of employment“, handelt es sich um eine revidierte Fassung einer themensgleichen Empfehlung von 1989. Da sich insbesondere im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien seitdem massive Änderungen ergeben haben, kommt diese Revision keinen Tag zu früh.

FÜR DEN ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN SEKTOR

Die Empfehlung gilt nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Sektor. Eine der zentralen Aussagen ist, dass Arbeitgeber die ungerechtfertigte und unberechtigte Verletzung des Rechts der Arbeitnehmer auf Privatleben am Arbeitsplatz dringend vermeiden müssen. Die Empfehlung enthält dazu eine Reihe von Richtlinien über die Art, wie Arbeitgeber personenbezogene Daten erheben, speichern und weitergeben sollten.

KONKRETE EMPFEHLUNGEN

Die Empfehlungen enthalten, beispielsweise in Teil 2 (Part II), Ausführungen über besondere Formen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Private und öffentliche Arbeitgeber werden hier angehalten, die Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation am Arbeitsplatz genau zu regeln. Ebenso sei die Videoüberwachung von Mitarbeitern in keinem Falle erlaubt. Auch die Ortung und Standortdaten von Mitarbeitern dürfen keineswegs zur Überwachung misbraucht werden.
Die Empfehlung hat dabei eine wichtige Aussage: sämtliche hier behandelte Themen sollten unbedingt von den Unternehmen noch einmal auf Konformität mit dem Datenschutz kontrolliert werden.
 

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