Der E-Commerce Verband bevh, hat unter dem Titel „Risikobasierte Zahlartensteuerung datenschutzkonform einbinden“ ein Whitepaper veröffentlicht, dass wertvolle Informationen für den Datenschutz bei Zahlarten, die beim Check-Out-Prozess in Online-Shops angeboten werden, liefert.

WOZU DIVERSE ONLINE-ZAHLUNGSARTEN?

Gerade im Online-Handel zeigt sich immer mehr, dass die klassische Überweisung oder auch der Bankeinzug nicht mehr sehr populär sind. Längst haben alternative Zahlmethoden wie Paypal, Giropay, Clickandbuy und andere ihnen den Rang abgelaufen. Je mehr verschiedene Methoden angeboten werden, umso geringer ist auch die Zahl der Kaufabbrecher. Es liegt auf der Hand – Je mehr Zahlarten, umso besser. Der absolute Renner aber bleibt der Kauf auf Rechnung. Dieser birgt für den Händler aber das größte Risiko.

DIE PROBLEMATIK

Beim Kauf auf Rechnung kommt es nicht selten zu Zahlungsverzügen oder gar gänzlich unbeglichenen Forderungen. Für den Händler besteht die Möglichkeit das sogenannte kreditorische Ausfallrisiko durch eine Risikoprüfung zu minimieren. Wie das Whitepaper bestätigt: „Gegenstand der Prüfung sind u.a. die Identität und die Bonität des Verbrauchers. Diese Risikoprüfung kann sowohl auf Grundlage intern vorliegender Informationen als auch unter Einbindung externer Dienstleister (Auskunfteien) erfolgen.“

LÖSUNGSVORSCHLÄGE

Das Whitepaper liefert zweierlei Möglichkeiten, dieses Problem aus Datenschutzsicht elegant zu lösen. Zum einen kann man die Risikoprüfung anhand einer Einwilligung legitimieren, zum anderen kann man dies auf Grundlage des gesetzlichen Erlaubnistatbestands durchführen. Bei der Einwilligung ist darauf zu achten, dass diese zu Beginn des Check-Out-Prozesses eingeholt wird, als Opt-In mit nicht-vorausgewählter Checkbox und „in einfacher, klar verständlicher Sprache“. Darüber hinaus sollte dieses Verfahren in der Datenschutzerklärung beschrieben werden und im optimalsten Falle auch eine Bestellung über einen Gastzugang möglich sein. Will man sich auf den Erlaubnistatbestand berufen, so muss „die Kennzeichnung der Zahlverfahren, die mit einem kreditorischen Risiko verbunden sind,“ um den Hinweis ergänzt werden, „dass bei Auswahl dieser Bezahlverfahren eine Bonitätsprüfung erfolgt.“ Auch hier muss darauf in transparenter Weise in der Datenschutzerklärung hingewiesen werden wobei dies zu Beginn des Check-Out-Prozesses zu bestätigen ist.

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