Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat vor zwei Wochen eine Fallsammlung verschiedenster EU-Datenschutzurteile veröffentlicht.

DER EDSB

Die Behörde des Europäischen Datenschutzbeauftragten wird von Giovanni Buttarelli und Wojciech Wiewiórowski, die ihr Amt am 4. Dezember 2014 antraten geleitet. Sie wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat gewählt. Laut der Internetseite des EDSB besteht das allgemeine Ziel des Europäischen Datenschutzbeauftragten darin, „sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Privatsphäre achten, sowie darin, neue politische Strategien zu erarbeiten.“

FALLSAMMLUNG

Die Fallsammlung beinhaltet Urteile aus dem vergangenen Jahr des EuGH, des EGMR, sowie etlicher nationaler Gerichte der EU-Mitgliedstaaten. Die gesammelten Fälle beziehen sich dabei speziell auf die Bereiche Datenschutz und Zugang zu Dokumenten, Schutz der Privatsphäre und Meinungsäußerungsfreiheit.

FALLBESCHREIBUNG

Die Fälle sind alle detailliert beschrieben. Eine Übersicht der Ausgangssituation. Die Erklärungen des Gerichts und die jeweiligen Entscheidungen. Zusätzlich ist jeder Fall über einen Link zur InfoCuria Seite komplett aufrufbar. Hier finden sich viele Situationen aus der Praxis die es zu vermeiden gilt. Ein interessantes „Schmökerwerk“ für Datenschutzbeauftragte und Unternehmer.

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