Wie die Frankfurter Neue Presse berichtete musste ein Hundehalter knapp 100 Euro Bußgeld bezahlen, weil am Halsband seines Labradors keinerlei Kennung, wie Name, Adresse und Telefonnummer des Halters zu finden war, wie es in der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vorgeschrieben ist. Aber sollten diese personenbezogenen Daten des Halters nicht geschützt sein?

DATEN SCHLECHT GESCHÜTZT

Sie werden vielleicht sagen, dass die personenbezogenen Daten doch recht gut geschützt seien, wenn sie am Hals eines Pitbullterriers oder Rottweilers baumeln. Aber es gibt eben auch verschmuste Pudel, Yorshire und die allseits beliebten „promenadenmischungen“. Tatsächlich aber ist das öffentliche Tragen der personenbezogenen Daten des Hundehalters als nicht unkritisch zu betrachten. Es besteht durchaus ein gewisses Risiko, dass der Liebling – wenn er mal kurz vor dem Supermarkt angeleint wird – entführt werden könnte wobei die Adresse am Halsband dem Erpresser praktischerweise gleich mitgeliefert wird. Außerdem könnte die Adresse auch einfach nur ausgespäht werden und somit Kriminelle zum Blitzeinbruch in die wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt unbewohnte Wohnung einladen.

BESCHWERDE BEIM LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Eine Beschwerde beim hessischen Datenschutzbeauftragten sowie ein Appell an die Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die Adressenregelung zu kippen, blieb erfolglos. Zwar überlegt die CDU noch und die FDP hat bereits zugesagt, das Thema bei einer Anhörung im Landtag zu erörtern, aber der Hessische Datenschutzbeauftragte erteilte eine Abfuhr: Der „hessische Verordnungsgeber“ habe das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Hundehalter in die Entscheidung einfließen lassen, „er hat jedoch bei der von ihm vorgenommenen Güterabwägung dieses zurücktreten lassen“.

BEGRÜNDUNG

Die Begründung lautet letztlich, dass sowohl das Interesse potentieller Opfer von Hundeattacken als auch das Interesse des Tierschutzes bei der Ermittlung entlaufener Hunde hier ganz klar das Interesse an der Geheimhaltung der Personalien des Hundehalters überwögen. Einen Überblick wo Sie sich über lokale Hundeverordnungen informieren können finden Sie z. B. hier.

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