Machte Apple doch zuletzt sehr positive Schlagzeilen was den Datenschutz betrifft, so wundert man sich über den jetzt eingereichten Patentantrag für datenschutzrechtlich bedenkliche Werbung.

BEDENKLICHES PATENT

Letzte Woche wurde von Apple bei der US Patent & Trademark Office ein Patent eingereicht „for delivering advertisements to mobile terminals“. Was hier noch ganz harmlos klingt entpuppt sich bei näherer Betrachtung als wahrer Datenschutzhorror.

WO WERDEN DIE DATEN ERHOBEN?

Laut Patentantrag sollen die für die Auswertung relevanten Daten durch die Analyse der bisher getätigten Käufe, der Kreditkarten- und Bankkonten oder der Abrechnung des Mobilfunkanbieters erhoben werden. Spätestens dann ist der viel zitierte gläserne Kunde Realität geworden.

VORLÄUFIGE ENTWARNUNG

Bisher handelt es sich ja in der Tat „nur“ um einen Patentantrag. So erschreckend dieser für Datenschützer auch sein mag, solange es bei einem Patent bleibt ist auch nichts passiert. Oft werden auch Patente angemeldet und niemals verwendet. Manchmal will man auch nur Marktbegleiter von der Entwicklung abhalten. Es wäre auch tatsächlich verwundernswert und eine 180 Grad Drehung seitens Apple, hat man doch bisher immer glaubhaft den Standpunkt vertreten, keinen Reibach mit Nutzerdaten zu machen.
Sollte die „Super-Personalisierte Werbung“ von Apple doch irgendwann kommen, so bleibt auch dann abzuwarten, ob sich diese überhaupt mit den EU-Datenschutzregelungen vereinbaren lässt.
 

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