Wie wir im Juli berichteten, wurde die Firma Niantic, Entiwckler der trendigen Spiele-App „Pokemon Go“, vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) abgemahnt. Mit Erfolg! Denn nun will das Unternehmen in Sachen Datenschutz bis Ende des Jahres nachbessern.

HINTERGRUND

Der vzbv hatte das kalifornische Unternehmen im Juli diesen Jahres wegen 15 Punkten in den in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hatte sich darin diverse Rechte herausgenommen, die so aus Datenschutzsicht nicht stehen gelassen werden konnten. Diese erlaubten dem Unternehmen beispielsweise den Vertrag jederzeit einseitig zu verändern bzw. fristlos zu kündigen oder gar personenbezogene Daten der Verbraucher jederzeit an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen weiterzugeben.

SIEG AUF GANZER LINIE

Die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandeten 15 Kritikpunkte sollen nun alle bis Ende des Jahres erheblich nachgebessert werden. Niantic hat zu allen Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben, was bedeutet, dass sich der Entwickler bereits ab sofort nicht mehr auf diese Klauseln berufen darf. Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv: „Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat. Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“

KEIN KALIFORNISCHES RECHT

Selbst diejenigen Klauseln, die die alleinige Anwendung kalifornischen Rechts vorsahen und Verbraucher im Streitfall auf ein amerikanisches Schiedsgerichtsverfahren verwiesen, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Auch darauf darf sich Niantic mit sofortiger Wirkung nicht mehr berufen. Dies betrifft vor allem weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse, die nun nicht mehr gelten.

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