Immer wieder werden wir gebeten ein Impressum zu prüfen oder für Kunden eines zu erstellen. Welche Pflichtangaben müssen denn dort eigentlich stehen? Ist das Impressum für alle gleich? Was gibt es sonst zu beachten?

WER BRAUCHT DENN EIN IMPRESSUM?

Jeder, laut § 5 Telemediengesetz (TMG) „geschäftsmäßige Online-Dienst“ ist verpflichtet ein Impressum auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Entscheidend ist laut TMG also ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website gegen Entgelt angeboten werden. Somit sind quasi alle Seitenbetreiber betroffen, die Waren z. B. über Webshops oder Dienstleistungen wie z. B. Softwarevermietung anbieten.
Eigentlich kann man sagen, jeder, der seine Internetseite nicht für private Zwecke betreibt, ist impressumspflichtig.

DIE PFLICHTANGABEN LAUT TMG

Die notwendigen Pflichtangaben laut § 5 Telemediengesetz sind:

  • Name des Unternehmens
  • Rechtsform des Unternehmens (gilt für alle Personen- und Handelsgesellschaften)
  • Vertretungsberechtigter (Vor- und Zuname)
  • Anschrift (Vollständige Postanschrift des Geschäftssitzes oder Niederlassung)
  • Kontaktangaben (E-Mail und Telefonnummer mit Landes- und Stadtvorwahl zum Basistarif)
  • Angaben zur Aufsichtsbehörde (nur bei Tätigkeit mit behördlicher Zulassung)
  • Angaben zu Registereintragungen (z. B. Handels- Vereins-, Genossenschaftsregister)
  • Angaben bei reglementierten Berufen (Ärzte, Apotheker, Steuerberater, etc.)
  • Titelangaben sofern diese Voraussetzung für Tätigkeit sind (z. B. Architekten, Ingenieure)
  • Angabe der UstID oder Wirtschaftsident-Nummer (Pflichtangabe sofern man diese besitzt)

GIBT ES WEITERE PFLICHTANGABEN?

Auch andere Gesetze können Pflichtangaben vorschreiben. So verpflichtet § 55 I RStV einen jeden Dienstleister dazu, Name und Anschrift des Inhaltlich-Verantwortlichen und bei juristischen Personen auch die des Vertretungsberechtigten. Für Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten sind laut § 55 II RStV noch weitere Angaben zu machen. Auch die DLInfoV verlangt es von Dienstleistern weitere Informationen – wie z. B. die Berufshaftpflichtversicherung – zur Verfügung zu stellen. Diese müssen aber nicht zwingend über das Impressum bereitgestellt werden.

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