Vor zwei Tagen fand im Bundestag eine öffentliches Fachgespräch des Ausschusses für die Digitale Agenda mit dem Thema „Start-ups, Mittelstand und Datenschutz in der digitalen Welt“ statt. Der Konsens des Fachgesprächs war dabei, dass ein ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein kann.

DATENSCHUTZ KANN EIN VORTEIL SEIN

Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit versprach: „Ein hoher Datenschutz kann gerade in der digitalen Welt ein Vorteil sein“. Dazu bedarf es aber einer Angleichung auf europäischer Ebene. Das Marktortprinzip bekommt dabei eine „herausragende Bedeutung“. Dadurch wird geregelt, dass sämtliche am europäischen Markt agierenden Unternehmen sich auch an europäische Datenschutzvorschriften halten müssten, selbst wenn sie keinen Standort innerhalb der EU haben. Laut Voßhoff stellt der Datenschutz auf keinen Fall ein Innovationshindernis dar, auch wenn er mit bürokratischem Aufwand verbunden sei.



Quelle: Bundestag.de

KUNDEN LEGEN AUF ANDERES WERT

Sascha Schubert vom Vorstand des Bundesverbandes Deutsche Start-ups sah die Sache nüchterner: Kunden sehen im Datenschutz keinen Vorteil. Man entscheidet sich vielmehr für das Produkt mit den meisten Funktionen und nicht für das mit dem besten Datenschutz. „Ich kenne kein Start-up, das mit dem Verweis auf den guten Datenschutz einen amerikanischen Start-up-Konkurrenten geschlagen hat“, so Schubert. Er sieht den bürokratischen Aufwand schon als Problem, da Start-ups oft nur mit sehr kleinen Teams starten. Dadurch kann dies oft zu einer Ablenkung vom eigentlichen Geschäftsfokus führen. Schubert verlangte daher Erleichterungen für Start-ups in Sachen Datenschutz.

WETTBEWERBSFÄHIG MIT HOHEM DATENSCHUTZNIVEAU

Stephan Noller, Experte für Online-Werbung und Geschäftsführer der Targeting Plattform nugg.ad, ist sich sicher, dass man auch mit einem hohen Datenschutzniveau wettbewerbsfähig sein kann. Er geht für die Zukunft von einer Digitalisierung aller Lebensbereiche aus. Mit Blick auf Big Data sprach Noller von einem Vorteil durch das deutsche Telemediengesetz: Schließlich haben Unternehmen dort die Möglichkeit, Daten ohne Einwilligung nutzen zu können, sofern sie pseudonymisiert wurden.

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