Der österreichische Datenschutzenthusiast Max Schremms hatte im Namen von sieben weiteren Datenschützern und 25.000 Menschen weltweit, die ihre Ansprüche an die klagende Gruppe abgetreten haben, gegen Facebook geklagt. Jetzt wurde die Sammelklage vor einem österreichischen Gericht die Klage vorerst abgewiesen.


 

DIE VORWÜRFE DES KLÄGERS

Die Vorwürfe Max Schrems gegen Facebook: Unter anderem das Ausspähen des Surfverhaltens der Nutzer sowie ungültige Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus prangert Schremms an, dass Facebook über das Überwachungsprogramm Prism Daten von Nutzern an den US-Geheimdienst NSA weiterleite. Die Schadensersatzklage hat den symbolischen Streitwert von 500 Euro für jeden der Kläger.

DEFINITIONSFRAGE „RETTET“ FACEBOOK

Nur Verbraucher dürfen an ihrem Heimatgericht klagen. Andere müssen sich im Falle Facebook stattdessen an ein Gericht in Irland wenden, da dort der Europasitz Facebooks ist. „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte“, meinte sein Anwalt Wolfram Proksch. Das Gericht seinerseits betonte, dass nicht der Zeitpunkt der Erstanmeldung bei Facebook für die Definition „Verbraucher“ entscheidend wäre, sondern die Rolle des Netzwerks im Leben des Klägers kurz vor der eigentlichen Klage – und die Richter kamen zu dem Schluss, er habe seinen Facebook-Zugang auch für berufliche Zwecke genutzt.

FACEBOOK IST ZUFRIEDEN

Facebook kann zufrieden sein. „Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat“, teilte man mit. Facebook sehe sich im Einklang mit europäischen Datenschutz-Regeln.

DAS LETZTE WORT IST NICHT GESPROCHEN

Für Max Schremms ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen.Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen.“ Wie eine Gerichtsprecherin am Montag verkündete, erklärten sich die Richter aus formellen Gründen für nicht zuständig, ohne aber über den Inhalt der Beschwerde zu entscheiden.
 

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