BayLDA gibt Hilfestellungen zum Datenschutz bei der Kontaktdatenerfassung und anderen infektionsschutzrechtlichen Aufgaben
Mit der Wiedereröffnung von Gastronomie, Handel und Veranstaltungsstätten und der damit verbundenen gesetzlichen Pflicht zur Kontaktdatenerfassung stehen Verantwortliche erneut vor der Aufgabe, diesen infektionsschutzrechtlichen Verpflichtungen auch datenschutzkonform nachzukommen. Die Bayerische Aufsichtsbehörde für nicht-öffentliche Stellen, BayLDA, gibt Hilfestellungen.