Verbraucherverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung vom 30. Nov. als Tagesordnungspunkt 26 den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ aufgenommen über den entschieden wird.