Datenschutz und Kundendaten bei Unternehmensverkäufen
Kundendaten sind für Unternehmen oft von erheblichem wirtschaftlichen Wert. Stellt ein Unternehmen seinen Betrieb ein, wird daher sehr oft versucht, wertvolle Wirtschaftsgüter (die sogenannten „Assets“) an ein anderes Unternehmen im Rahmen eines sogenannten Asset Deals zu verkaufen. Genauso versuchen auch oft Insolvenzverwalter die Kundendaten des insolventen Unternehmens, noch bestmöglich zu veräußern. Aber ist das auch rechtlich in Ordnung?