BayLDA greift hart durch: Verstösse gegen Datenschutz bei Werbung
Das BayLDA will die in der letzten Zeit eher zurückhaltende Praxis der Ahndung von Datenschutz Verstößen bei Werbung durch Bußgeldverfahren ab sofort aufgeben und stattdessen schwerpunktmäßig die „Missachtung von Werbewidersprüchen“ und die unzulässige „E-Mail Werbung zur Neukundengewinnung“ mit Bußgeldern sanktionieren.