Neueste Beiträge
Archive
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet surfen wächst rapide. Laut statista.de lag bereits letztes Jahr der Anteil der Internetnutzer, die über Smartphones surfen, bei 70 Prozent. Aber wird denn ihre Internetseite auch für mobile Endgeräte angepasst betrieben? Ist das überhaupt notwendig?
DIE MOBILE APP – DER BÖSE DATENSTAUBSAUGER
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat 50 mobile Apps unter datenschutzrechtlichen Aspekten begutachtet. Projektkoordinatorin Carola Elbrecht verglich dabei viele Apps mit Datenstaubsaugern die so viele Informationen der User wie möglich sammeln würden. So würden z. B. diverse Spieleapps Standortinformationen oder Kalenderdaten abrufen.
WAS PASSIERT EIGENTLICH MIT DEN GESAMMELTEN DATEN?
Was mit den so erhobenen Daten passiert, bleibt leider in den meisten Fällen unklar.
Bei einer Untersuchung durch GPEN (Global Enforcement Network), einer Vereinigung internationaler Datenschutzbehörden, wurden weltweit 1211 mobile Apps auf den Umgang mit den persönlichen Daten ihrer Nutzer beurteilt.
Das Ergebnis ist äußerst ernüchternd: Der Löwenanteil der Anbieter haben noch keinerlei Bestrebungen unternommen dem Anwender zu erklären welche seiner Informationen bei der Nutzung erfasst und womöglich auch verwendet oder womöglich sogar an Dritte weitergegeben werden.
Außerdem wird auch bei über 40 Prozent der Apps die Darstellung nicht an die kleineren Bildschirme mobiler Endgeräten angepasst. Dies hat zufolge, dass Schriften unlesbar klein sind oder Informationen erst mit erheblichem Aufwand zu finden sind.
UND WAS SOLLTEN SIE JETZT TUN?
In Deutschland schreibt uns das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor, dass eine Datenschutzerklärung verpflichtend ist wenn personenbezogene Daten gesammelt bzw. erhoben werden. Darunter fallen Informationen wie Name, E-Mail Adresse, Telefonnummer und Adresse. Aber eben auch Ortsangaben, der Einsatz von Analytics oder Werbung. Sobald Bezug zu einer individuellen Person hergestellt werden kann handelt es sich um datenschutzrelevante Informationen. Dies gilt auch wenn dies „nur“ mit entsprechendem Zusatzwissen zu bewerkstelligen ist.
Stefan A. Jörißen, Sn. Account Executive, DACH, BeNeLux & Eastern Europe bei Keynote, empfiehlt daher, dass Sie Ihre Website für mobile Geräte optimieren:
„Das hat nicht nur etwas mit Ästhetik zu tun, sondern auch mit Funktionalität sowie dem Schutz von Daten und Privatsphäre der Anwender. Es ist einfach nicht akzeptabel, wenn der Besucher einer Site im Dunklen darüber gelassen wird, was mit seinen Daten geschieht und ob diese sicher sind oder nicht. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, dass man Webseiten nicht einfach ’schrumpfen‘ kann, um sie auf den mobilen Zugriff vorzubereiten. Entwickler müssen sicherstellen, dass Seiten für den mobilen Einsatz durchdacht und optimiert sind. Und dazu zählt auch die einfache und leicht lesbare Präsentation der Datenschutzerklärung. Andernfalls verlieren Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden und unterminieren ihre Glaubwürdigkeit.“
DAS SOLLTE IN IHRER DATENSCHUTZERKLÄRUNG STEHEN
Die Datenschutzerklärung muss nicht nur gut lesbar und leicht zugänglich sein, sondern natürlich auch inhaltlich den Vorgaben entsprechen. In einer für jeden Nutzer verständlichen Form sollte sie einige wichtige Punkte beschreiben. Was dringend in der Datenschutzerklärung für eine Mobile-App stehen muss, finden Sie in unserem Artikel Datenschutzerklärung für Apps – Wichtige Tipps!
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat hier eine Orientierungshilfe für App Anbieter veröffentlicht in der Sie weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden.