Der als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordene Hobby-Denunziant für Verkehrsdelikte steht nun wegen Verstoß gegen den Datenschutz vor Gericht.

PROBLEMATIK DASHCAM

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz hatte gegen den Frührentner aus Osterode einen Bußgeldbescheid erlassen, weil dieser immer wieder den Verkehr mit einer so genannten Dashcam gefilmt hatte. Eine permanente Verkehrsbeobachtung durch dauerhaft installierte Dashcams ist jedoch nicht zulässig. Nun hat sich das Amtsgericht Hannover mit dem Fall beschäftigt, da der Frührentner immer wieder Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt hatte.

VERSTOSS GEGEN DEN DATENSCHUTZ

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, sah in seinem Verhalten einen erheblichen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten. Trotz Verwarnungen machte „Knöllchen-Horst“ immer weiter, weshalb die Datenschutzbehörde wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz in sechs Fällen ein Ordnungsgeld von insgesamt 1600 Euro gegen ihn erließ.

DENUNZIANT IN HÖCHSTFORM

Das seltsame Hobby betreibt der Frührentner debai schon seit Jahren. Mittlerweile hat er über 50.000 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gegracht. Laut einem Sprecher des Landkreises Göttingen gehen auch jetzt noch neue Anzeigen durch Horst-Werner N. ein. Im Oktober 2016 hatte das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass der Frührentner per Dashcam andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr filmen darf. Ihm drohe ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren am Amtsgericht steht noch aus. Die Kammer hat hierzu noch keinen Termin für die Verhandlung festgesetzt.

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