Wie wir spätestens seit Wolfgang Ambros Hit wissen: „Schifoan is‘ des Leiwandste, wos ma si nur vurstö’n ko!“. Die Skisaison ist im vollen Gange und zu Tausenden strömen die Wintersportler in die Berge. Viele Liftbetreiber versehen ihre Tickets mit Lichtbild um eine unerlaubte Übertragung an Dritte zu verhindern. Wer macht sich da schon Gedanken ob das auch zulässig ist?

SKILIFTKARTE MIT PROFILBILD

Die Skiliftkarte mit Profilfoto funktioniert dabei folgendermaßen. Ein Foto des Kartenbesitzers wird im System gespeichert. Dieses wird dann bei jeder Verwendung der Karte von einem Mitarbeiter des Skiliftbetreibers auf einem Monitor abgeglichen. Hierbei werden teilweise auch Videokameras zur Überwachung eingesetzt. Wenn nun ein unbefugter Dritter sich mit einem Liftausweis Zutritt verschaffen möchte, wird er erkannt und ihm kann der Zutritt verweigert und die Liftkarte abgenommen werden.

INTERESSE DER LIFTBETREIBER

Die Liftbetreiber möchten auf diese Weise natürlich einen Missbrauch verhindern und in Konsequenz möglichst viele Liftkarten verkaufen. Ob dieses Interesse auch berechtigt ist und die Vorgehensweise der Liftbetreiber entsprechend rechtfertigt, wurde vom BayLDA im Jahresbericht 2013/2014 geklärt.

LIFTKARTE MIT PROFILBILD IST ZULÄSSIG

Die Aufsichtsbehörde sieht keine Gefahr, dass das schutzwürdige Interesse der Skifahrer überwiegen könnte. Allerdings stellt sie fest, dass sichergestellt werden muss, dass wirklich nur die zuständigen Kontrolleure die Profilfotos einsehen dürfen. Auch dürfen die Bilder natürlich nicht für andere Zwecke verwendet werden und sind nach Ablauf des Geltungszeitraums des Lifttickets sofort zu löschen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 28 Abs. 1, Nr. 2 BDSG. Wie es im Tätigkeitsbericht heißt ist für den datenschutzkonformen Betrieb aber „auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung mittels Fotoaufnahme explizit hinzuweisen (§ 4 Abs. 3 BDSG). Ein Hinweis auf die Erhebung von Fotodaten sollte in die Verkaufsbedingungen für die betroffenen Karten, sowohl an der Kasse vor Ort als auch im Internet, aufgenommen werden. “

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