Der Österreichische Nationalrat hat am 29.06.2017 das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ beschlossen. Damit soll die österreichische Rechtslage an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Was sind die wichtigsten Inhalte?

WICHTIGE ÄNDERUNGEN

Wie im „My legal (digital) memory“-Blog des Österreichischen Datenschützers Markus Kastelitz zu lesen ist sind die wichtigsten Anpassungen:

  • Art 8 DSGVO: § 4 Abs 4 DSG sieht die Einwilligungsfähigkeit ab dem Alter von 14 Jahren vor (anstelle von 16)
  • Art 10 DSGVO: § 4 Abs 3 DSG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verarbeitung „strafrechtsbezogener“ Daten durch Private (in der RV fehlte so eine Regelung komplett, was auch heftig kritisiert wurde)
  • Befugnisse der Aufsichtbehörde (Datenschutzbehörde): § 11 Abs 1 DSG sah u.a. vor , dass die Datenschutzbehörde nur im Fall eines begründeten Verdachtes auf Verletzung der Rechte und Pflichten Datenverarbeitungen überprüfen hätte können. Der „begründete Verdacht“ wurde beseitigt (s nunmehr § 22 Abs 1).
  • Anpassung der „Reichweite“ des § 25 (nunmehr § 7), um DSGVO-konform zu sein. Dies könnte auf die von Kastelitz verfasste Stellungnahme zurückgehen: „Ad § 25 DSG idF DS-AnpG 2018 (“Verarbeitung zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Statistik“): Auffällig ist zunächst, dass in § 25 DSG idF DS-AnpG 2018 keine Rede von „im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken“ und „historischen Forschungszwecken“ ist, obwohl diese in der DSGVO ausdrücklich genannt (und privilegiert) werden (siehe ua Art 5 Abs 1 lit b, Art 9 Abs 2 lit j, Art 89 Abs 1). Sofern dadurch tatsächlich beabsichtigt wird, den Umfang der Datenverarbeitung für diese Zwecke einzuschränken, erscheint dies als (unzulässige) Beschränkung des Anwendungsbereichs der DSGVO durch nationales Recht.“
  • in das „DSG neu“ wird eine Norm aufgenommen, die die „alten“ unter dem DSG 2000 eingeholten Zustimmungserklärungen auch unter der neuen Rechtslage für wirksam erklärt (sofern diese auch der DSGVO entsprechen – als Vorlage diente hier der Beschluss des deutschen „Düsseldorfer Kreises“: https://datenschutz-berlin.de/attachments/1254/2016-Duesseldorfer-Kreis-Alteinwilligung.pdf?1474624406)

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