Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat neue Hinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DS-GVO erarbeitet.

WERTVOLLE HILFESTELLUNG

Die „Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO“ stehen auf Seiten des auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, auf den Seiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (hier allerdings nur als PDF) oder auch auf den Seiten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Mit Sicherheit werden auch unser BayLDA und die anderen Landesdatenschutzbeauftragten zeitnah nachziehen.

MUSTERDOKUMENTE

Passend dazu haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Musterverzeichnisse in der Rolle als Verantwortlicher gemäß Artikel 30 Absatz 1 DS-GVO und als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 30 Absatz 2 DS-GVO erstellt:

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