Gestern veröffentlichte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, eine Pressemitteilung zur beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung. Die vollständige Verordnung in finaler Fassung ist auch schon veröffentlicht.

GUTE NACHRICHT FÜR DEN DATENSCHUTZ

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zeigt sich erfreut: „Die Einigung bedeutet ein Meilenstein für die Menschen und die Unternehmen in Europa. (…) Die Wirkung des europäischen Datenschutzrechts reicht dabei deutlich über Europa hinaus, denn auch außereuropäische Unternehmen werden sich künftig an die hiesigen Regeln halten müssen, wenn sie auf dem europäischen Markt tätig werden.“

DER DSB – DEUTSCHES ERFOLGSMODELL

Der Datenschutzbeauftragte als Institution wird erhalten bleiben: „Künftig müssen europaweit alle Behörden und in bestimmten Fällen risikobehafteter Datenverarbeitung auch Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zudem können die Mitgliedstaaten in zusätzlichen Fällen eine verpflichtende Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorsehen. Damit kann in Deutschland auch künftig das Zwei-Säulen-Modell aus betrieblicher Eigenkontrolle und staatlicher Aufsicht fortgeführt werden.“

POLIZEI UND JUSTIZ

Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Justizbehörden und die Polizei wird neu geregelt. Auch hierzu gibt sich die BfDI optimistisch: „Auch wenn ich mir in einigen Punkten mehr gewünscht hätte, begrüße ich es, dass das Paket diese Richtlinie überhaupt enthält. Damit wird erstmals in der EU ein umfassender Mindeststandard auch im Bereich von Polizei und Justiz gesetzt.“
Update vom 28.1.2016: Datakontext hat eine Arbeitsversion der deutschsprachigen Version der EU-Datenschutzgrundverordnung online gestellt.

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