In den Trilogverhandlungen, die am 15. Dezember zu einem Ende kommen sollen, scheinen sich zum Zeitpunkt 4. Dezember die Datenschutz-Hardliner um den Grünen und Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht mit ihren Vorstellungen durchzusetzten.

STRENGE DATENSCHUTZ AUSLEGUNG

Wie man den Trilogverhandlungen entnehmen kann wird zukünftig die nahezu komplette digitale Kommunikation von den staatlichen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Damit soll dann jedes Cookie, jede Gerätenummer, jede IP-Adresse, also kurzum jedes personenbezogene Datum geschützt werden. Auch zukünftige Technologien wie Smart-TVs, intelligente Fahrzeuge usw. sollen strengstens kontrolliert werden. Die Kategorien „Personendaten“, „Maschinendaten“ und „Sachdaten“ wird es separat nicht mehr geben. Alles wird gleichermaßen geschützt.

ALLE MASCHINENDATEN

Punkt (24) der Fassung zum Stand 4. Dezember sieht inhaltlich (und frei übersetzt) nun so aus:
„Individuen können Online Identifizierungsmerkmale ihrer Geräte, Applikationen, Tools und Protokolle – wie IP-Adressen, Cookies oder Radiofrequenz-Identifikationsmerkmale – zugeordnet werden. Diese hinterlassen Spuren, insbesondere in Kombination mit einzigartigen Identifikationsmerkmalen und anderen Informationen die vom Server empfangen werden, die dazu benutzt werden können um Profile der Individuen anzulegen und sie so zu identifizieren (…)“ Somit bedarf eine Speicherung von jeder Gerätenummer zukünftig eines „berechtigten Interesses“ bzw. einer Einwilligung.

DATENSCHUTZ VS. WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Axel Voss, Albrechts Stellvertreter im EU-Parlament äußert sich aber skeptisch gegenüber der FAZ:
„Auch ich war bis zu die­sem Zeit­punkt der Auf­fas­sung, dass wir eine gute Daten­schutz­re­form vor­be­rei­ten. Dies hat sich nun ins Gegen­teil ver­kehrt. (…) Wir kön­nen auf Big Data nicht ver­zich­ten, weil wir uns sonst gegen­über einer Ent­wick­lung ver­schlie­ßen, die welt­weit schon längst begon­nen hat (…) Meiner Über­zeu­gung nach muss ein zukunfts­ori­en­tier­ter Daten­schutz die Pri­vat­sphäre schüt­zen. Dies wird aber mit dem Kri­te­rium der Ein­wil­li­gung nicht gelin­gen, da der Ein­zelne über­all dort ein­wil­li­gen wird, wo er sich einen Vor­teil im All­tag ver­spricht.“

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