Wie auf heise online berichtet wird, will die irische Datenschutzbehörde die EU-Standardvertragsklauseln vom Europäischen Gerichtshof auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Die Standardvertragsklauseln galten nach dem Wegfall des Safe-Harbor Abkommens als rechtmäßigste Übermittlungsgrundlage für Daten in die USA.

AUGENWISCHEREI

Die EU-Standardvertragsklauseln werden von Experten als reine Augenwischerei angesehen. Man gäbe dem Kind einen anderen Namen, einen besseren Datenschutz als unter Safe Harbor würde man damit nicht erreichen. Max, Schremms, der mit seinem Bestreben den Safe Harbor „Stein“ damals in Rollen gebracht hatte, äußerte sich dazu gegenüber der Financial Times: „Jeder wusste, dass die Standardvertragsklauseln wacklig sind, aber es war das beste, das sie hatten.“

WAS DANN?

Was aber wenn die Standardvertragsklauseln nun vom EuGH als unprobates Mittel entwertet werden? Die Alternativen sind wenige bis keine. Denn wenn die Standarvertragsklauseln wegfallen wird man sich rein rechtlich bestenfalls noch an Binding Corporate Rules (BCR) klammern, die aber von vornherein schon als schlechtere Alternative galten.

ALLES BESSER MIT PRIVACY SHIELD?

Aber es gibt ja noch EU-US Privacy Shield, das Nachfolgeabkommen des Safe Harbor. Ob hiermit Abhilfe geschaffen wird bleibt abzuwarten, ist doch die Kritik an vielen Punkten des Abkommens bereits groß. Somit fällt es der EU schwer den nötigen Rückhalt dafür zu bekommen. Das Gremium sollte bereits am 20. Mai grünes Licht geben, was aber bisher ausblieb. Solange also der Angemessenheitsbeschluss nicht abgesegnet ist, bleibt eine Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen.

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