Die Verwendung von Cookies auf der Firmenhomepage ist ein zweischneidiges Schwert. Zum einen helfen Cookies dabei Kunden wiederzuerkennen, maßgeschneidert anzusprechen und Internetseiten nutzerfreundlicher zu machen. Zum anderen sind sie datenschutzrechtlich immer ein schwieriges Thema. Deshalb werden sie auch immer mehr eingeschränkt. Jetzt bietet Facebook eine vermeintliche Alternative.

CUSTOM AUDIENCES VON DEINER WEBSEITE

Facebooks neuer Service für Werbetreibende heißt „Custom Audiences von deiner Webseite“.  Der Anbieter selbst beschreibt die Funktion folgendermaßen: „Durch Custom Audiences von deiner Webseite ist es einfach, einen sehr hohen Anteil an Besuchern deiner Webseite zu erreichen und die richtige Botschaft auf Facebook zu vermitteln.“

SCHÖN UND GUT, ABER WIE FUNKTIONIERT DAS?

Eigentlich ist es ganz einfach: Der potentielle Kunde durchstöbert Ihre Webseite. Vielleicht kauft er etwas, vielleicht bekundet er auch einfach nur Interesse indem er einzelne Produkte aufruft oder eventuell sogar in den Warenkorb legt. Diese Besucher kann man nun über Facebook daran erinnern, Ihre Webseite noch ein Mal zu besuchen, indem Sie auf Ihrer Facebook Werbeseite ein Tracking Pixel hinterlegen.

DIE KONKRETE ANWENDUNG

Das Einbinden von „Custom Audiences von deiner Webseite“ ist in wenigen Schritten möglich. Im Grunde genommen erstellt man lediglich eine Zielgruppenliste im Facebook-Firmenprofil, platziert den Webcode auf seiner Internetseite, erstellt eine Zielgruppe mit den entsprechenden Nutzern und erstellt eine Werbeanzeige. Eine genaue Anleitung findet sich hier.
Mit „Custom Audiences“ können Sie dann ihre Website-Besucher über alle Geräte hinweg finden und sie gleichzeitig in beliebige Zielgruppen ordnen. Somit könenn Sie sie mit allen Facebook Ads erreichen. Das vermag kein Cookie zu leisten!

UND WIE STEHT ES DABEI UM DEN DATENSCHUTZ?

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt in § 4 vor, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte nur dann zulässig ist, wenn die Betroffenen dem eingewilligt haben bzw. eine Norm die Erhebung der Daten erlaubt. Im Falle von „Custom Audiences von deiner Webseite“ trifft beides nicht zu. Es bedarf im Grunde genommen eines „Opt-In“ Verfahrens bei dem der Besucher auf die Verwendung der „Custom Audiences“ hingewiesen wird und dieser durch Mausklick explizit zustimmen muss. Aktuell werden die Daten aber ohne Einwilligung bereits beim Betreten der Seite übertragen…und dies kann nicht nur Abmahnungen durch Mitbewerber, sondern auch empfindlich hohe Bußgelder von bis zu 300.000 € nach sich ziehen.

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