Neueste Beiträge
- P29 – Handlungsempfehlung bei einer Datenpanne
- Französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL veröffentlicht Hinweise beim Umgang mit Chatbots
- „SAMMELN SIE TREUEPUNKTE, HERR CASANOVA?“
- BfDI kritisiert 1000 Tage ohne Anpassung von TKG und TMG
- Kabinett beschließt Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
Archive
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014

AdobeStock #35999281-e1557045173323
UND TÄGLICH GRÜSST DIE TASTROSETTE
„Meine Fingerbeere gehört mir!“ Dass das auch wirklich so ist, hat nun ein medizinisch-technischer Assistent gerichtlich bestätigt bekommen. Der Mitarbeiter einer radiologischen Praxis hatte eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber erhalten, weil er sich geweigert hatte, seine Arbeitszeit durch einen Fingerabdruck-Scan nachzuweisen. Gegen diese Abmahnung klagte der Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mit Erfolg – die Abmahnung muss nun aus der Personalakte entfernt werden. Ein verpflichtender Fingerabdruckscan ist im vorliegenden Fall nicht ohne Einwilligung zulässig. Laut DSGVO ist die Verarbeitung biometrischer Daten nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
Der Fingerabdruckscanner erfasste in diesem speziellen Fall zwar nicht den vollständigen Fingerabdruck, sondern lediglich die Fingerlinienverzweigungen (Minutien bzw. Minuzien, von Lateinisch ‚minutus‘ = Kleinigkeit), die zur Rekonstruktion eines konkreten Fingerabdrucks zwar nicht mehr geeignet sind, weil sie zu wenige Informationen enthalten, aber doch durch Vergleich mit vorhandenen Daten die zuverlässige Identifizierung einer Person erlauben. Das Ganze ähnelt dann quasi der Straßenkarte unserer Fingerbeere.
VON ABGESCHNITTENEN FINGERN UND ERMORDETEN VERBRECHERN – FANTASIEN RUND UM FINGERABDRÜCKE
Der daktyloskopische Identitätsnachweis, aus Krimis und Detektivsets für Kinder auch als Fingerabdruckverfahren bekannt, dient nicht nur dazu, Verbrecher zu fangen, sondern wird mittlerweile auch gerne zum Entsperren des eigenen Smartphones genutzt.
Unsere „Handmarke“ hat nämlich die Eigenschaft, absolut einzigartig zu sein. Selbst eineiige Zwillinge haben keine identischen Papillarleisten. Es gibt auf der Welt keine zwei Menschen mit dem gleichen Fingerabdruck. Dieser Umstand führt zu zahlreichen Filmszenen von erlesener Grausamkeit: Abgeschnittene Finger, die benutzt werden, um sich unerlaubt Zutritt zu Sicherheitsbereichen zu verschaffen, gehäutete Hände, die dann von Verbrechern wie Designer-Handschuhe getragen werden – der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Dabei sind solche Szenen ganz großer Quatsch, weil die Sensoren biometrischer Systeme fast immer auch Temperatur und/oder Puls prüfen (Lebenderkennung). In den USA – wo sonst? – ist es Forschern allerdings auch gelungen, sich durch die Nutzung eines mit Spezialtinte ausgedruckten Fingerabdrucks Zugriff auf das Smartphone (Samsung Galaxy S6) eines Mordopfers zu verschaffen. Vom Toten selbst konnte kein Fingerabdruck mehr gewonnen werden, weil er schon zu stark verwest war, aber zum Glück hatte er sich mal eines Verbrechens schuldig gemacht, so dass der Polizei Fingerabdrücke von ihm vorlagen. Fun fact: der Drucker, mit dem die Tastwärzchenlinien ausgedruckt wurden, kostete nur halb so viel (etwa 150 Euro) wie die leitfähige Tinte (über 300 Dollar).
Was lernen wir daraus? Verbrechen lohnt sich, wenn man nach seinem Ableben den eigenen Mörder nicht ungestraft davonkommen lassen möchte, es gibt im Deutschen erstaunlich viele mehr oder weniger poetische Ausdrücke für Fingerabdrücke und unsere Fantasie ist schier unerschöpflich, wenn es darum geht, sich vorzustellen, wie man den menschlichen Fingerabdruck derart verändern könnte, dass er einen nicht mehr identifiziert (Käsereibe, Säure, Rasierklingen, Feuer – und dabei belassen wir’s jetzt mal) – noch schlimmer ist eigentlich nur der Gedanke daran, was bei der Iriserkennung alles möglich wäre…
Zum Schluss noch Tierisches aus der Fingerabdruckforschung: Koalas haben als einzige Nicht-Primaten Fingerabdrücke – und übrigens an jeder Hand zwei Daumen (und die sollen niedlich sein?!). Und bis heute werden zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken Marabufedern verwendet. Marabus sind diese hässlichen Störche mit grotesk großen Kehlsäcken – Tiere, die eigentlich nur die eigene Mutter lieben kann.
Halten wir fest: Fingerabdrücke sind faszinierend und haben großes Gruselpotenzial. Und wir sollten es uns zweimal überlegen, ob wir leichtfertig mit unseren biometrischen Daten umgehen wollen, denn Datensammler können die Finger einfach nicht von unseren Fingerabdrücken lassen, weil sie uns unglaublich zuverlässig identifizieren.