Während des G 20 Gipfels hatten vorher akkreditierte Journalisten eigentlich problemlos Zugang zum Pressezentrum und den abgesperrten Bereichen der Hamburger Innenstadt. Dies änderte sich am Samstag, als nachträglich einzelne Akkreditierungen wegen Sicherheitsbedenken entzogen wurden. Polizisten hatten zur Kontrolle der Zugänge eine Kopie der zweiseitigen „schwarzen Liste“ erhalten, auf welcher offen einsehbar alle Namen der ausgeschlossenen Journalisten abgedruckt waren.

DISKRETION – FEHLANZEIGE

Insgesamt seien 32 von 5101 Journalisten die Akkreditierung zum G20 Gipfel entzogen worden, so der Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Sicherheitsbedenken, die dazu geführt hatten resultierten ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden. Der Ausschluss vom G 20 Gipfel geschah in Absprache des Bundespresseamtes und des Bundeskriminalamtes.
Wie der ARD Korrespondent Arnd Henze auf tagesschau.de berichtet, war eine alphabetisch geordnete Liste mit den Namen der Betroffenen mehrfach kopiert und in Form eines „Handouts“ an die Polizisten verteilt worden. Im Rahmen der Überprüfungen war es vielfach möglich, den Polizisten über die Schulter und somit auf die Liste zu sehen und diese sogar zu filmen.
Eine Anweisung, die Liste diskret zu behandeln und die Daten zu schützen sowie die Liste nach Gebrauch sicher zu verwahren und zu vernichten, gab es nach eigenen Aussagen der Polizisten nicht.
Dabei handelt es ich durchaus um eine Liste mit hoher Brisanz: Alle auf der Liste stehenden Journalisten wurden durch das Bundeskriminalamt pauschal als Sicherheitsrisiko eingestuft. Auf Twitter informierte das BKA: „Die Sicherheitsbehörden überprüfen, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Akkreditierung sprechen. (…) Das war in einigen Fällen gegeben.“

DATENSCHÜTZER BESORGT UM STIGMATISIERUNG

Datenschützer sind entsetzt, sprechen von einem beispiellosen Datenschutzverstoß und kritisieren das Vorgehen gegen die Journalisten scharf. Peter Schaar, der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sprach gleich von einer Reihe von Rechtsverstößen und unerlaubten Eingriffen in die Grundrechte. „Dem gesamten Akkreditierungsverfahren fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Grundlage, wo es um die Sicherheitsüberprüfung von Journalisten geht“, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio. Und weiter im Hinblick auf den Umgang mit den Listen: „Die ungeschützte Weitergabe und Verwendung der Listen ist ein schwerer Datenschutzverstoß.“ Dieser Meinung schloss sich auch Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, an. Johannes Caspar, der Hamburger Beauftragte für den Datenschutz, zeigte sich besorgt was die Stigmatisierung der betroffenen Journalisten angeht. Für ihn haben Sperrlisten, die offen einsehbar sind und als Handzettel kursieren einen diskriminierenden Charakter. Er mahnt an, dass keine technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um das Bekanntwerden der Personen zu verhindern.
Und die Betroffenen selbst? Die wissen bis heute nicht, warum plötzlich Sicherheitsbedenken bezüglich Ihrer Person bestehen. Sie hatten sich bis 2 Wochen vor Start des Gipfels um die Akkreditierung bemüht, die mit einer intensiven Sicherheitsprüfung einhergeht, und hatten diese danach anstandslos erhalten.

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