Nicht nur die kleinen Unternehmen kämpfen mit der Problematik Alles DSGVO-konform umzusetzen, sondern selbst Giganten wie Google müssen sich den Vorgaben stellen und entsprechende Vorkehrungen treffen.

GOOGLE UND PERSONENBEZOGENE DATEN

Am 25. Mai tritt Europas neue Datenschutzverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie gilt, wenn personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Das betrifft Firmen innerhalb der EU, auch wenn die ¬Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet. ¬Außerdem gilt sie auch für Unternehmen außerhalb der EU, die hier Dienstleistungen und Waren anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern beobachten. Somit ist also auch Internet Gigant Google involviert. Dieser hat nun in einem Blogpost vorgestellt, wie genau sich die neue Regelung auf die eigenen Angebote und auf seine Werbepartner auswirkt.

WEBSEITEN-BETREIBER WERDEN IN DIE PFLICHT GENOMMEN

Grundsätzlich gilt: Schon länger müssen Publisher und Advertiser, die Googles Werbeangebote nutzen, die Zustimmung des Nutzers zur Datenverarbeitung einholen. Auf Google-eigenen Plattformen wie der Suche oder YouTube muss sich der Suchmaschinenriese selbst um die Zustimmung bemühen. Es muss deutlich gemacht werden, dass der User Informationen wie Alter, Hobbies und Standort freiwillig für Werbezwecke überlässt. Wie der Webseite-Betreiber das genau macht, ist noch eine der ungeklärten Fragen der DSGVO.
Im Zuge der neuen DSGVO verfeinert Google seine EU-Zustimmungspolitik weiter. Publisher müssen zusätzliche Schritte gehen, um das „Go“ ihrer User zu erhalten. Noch vor Mai will Google daher Lösungen für Webseiten-Betreiber vorstellen, die nicht-personalisierte Anzeigen schalten wollen. Das heißt im Umkehrschluss: Das neue Werbeangebot verzichtet komplett auf personalisiertes Targeting, es müssen keine persönlichen Daten verarbeitet und zum Beispiel auch keine Cookies gesetzt werden. Das kann jedoch mit Umsatzeinbußen seitens der Publisher einhergehen – attraktiv sind solche Formate für Advertiser weniger, es wäre zudem ein eher rückständiges Werbemodell.
Um die Umsetzungsversuche der Seitenbetreiber in Sachen Zustimmung zu prüfen, arbeitet Google auch mit dem IAB Europe zusammen. Wie Google vage andeutet, sollen Publisher und Advertiser-Partner mit weiteren Updates rechnen, je näher der Startschuss zur neuen DSGVO kommt.

BETROFFENE GOOGLE-DIENSTE

Die folgenden Google-Dienste fallen unter den Anwendungsbereich der Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Werbeprodukte:

  • AdMob
  • AdSense
  • AdWords: Alle AdWords-Programme und -Dienste, auf die Kunden über ihre AdWords-Konten zugreifen können, mit Ausnahme der AdWords-Programme und -Dienste, die unter den Anwendungsbereich der Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte fallen und dementsprechend unten aufgeführt sind.
  • DoubleClick Ad Exchange
  • DoubleClick For Publishers
  • Google Kundenrezensionen

 
Die folgenden Google-Dienste fallen unter den Anwendungsbereich der Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google-Werbeprodukte:

  • Ads Data Hub
  • AdWords Kundenabgleich
  • AdWords Ladenverkäufe (direkter Upload)
  • DoubleClick Bid Manager
  • DoubleClick Campaign Manager
  • DoubleClick Search
  • Google Analytics
  • Google Analytics 360 (frühere Bezeichnung: Google Analytics Premium)
  • Google Analytics für Firebase
  • Google Attribution
  • Google Attribution 360
  • Google Data Studio
  • Google Optimize
  • Google Optimize 360
  • Google Tag Manager
  • Google Tag Manager 360

ARTEN PERSONENBEZOGENER DATEN

In Bezug auf die Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google-Werbeprodukte (und abhängig davon, welche Auftragsverarbeiterdienste unter der jeweiligen Vereinbarung genutzt werden) können die folgenden Arten personenbezogener Daten personenbezogene Daten des Kunden darstellen:

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