Muss der Schulunterricht in die eigenen vier Wände verlagert werden, ist dies sowohl für Schüler, Lehrer als auch Eltern eine große Umstellung. Dabei liegt die Herausforderung neben der Organisation und den technischen Hürden auch bei der Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien, denn auch beim Homeschooling ist stets das Urheberrecht zu beachten.

DÜRFEN LEHRBÜCHER UND UNTERRICHTSMATERIALIEN DIGITALISIERT WERDEN?

Schulbücher, Arbeitsblätter und Übungshefte unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Daher dürfen diese nicht einfach kopiert oder eingescannt werden, um sie dann zum Beispiel im Internet zu verbreiten. Allerdings sieht das Urheberrecht für Schulen und andere Bildungseinrichtungen eine Sonderregelung vor, die eine Vervielfältigung für den Unterrichtsgebrauch erlaubt. Allerdings beschränkt der Gesetzgeber dabei den Umfang.

So dürfen zum Beispiel pro Klasse und Jahr maximal 15 Prozent bzw. 20 Seiten eines Druckwerkes kopiert werden. Für Werke, die nach 2005 erschienen sind, ist in gleichem Umfang auch das Einscannen gestattet. Bei Unterrichtsmaterialien, die weniger als 6 Seiten umfassen, ist die vollständige Vervielfältigung erlaubt. Der Gesetzgeber verlangt darüber hinaus die Angabe der Quelle und beschränkt die Verwendung auf den eigenen Unterrichtsgebrauch. Eine Weitergabe an andere Lehrkräfte ist somit nicht gestattet.

Die Sonderregelung für Bildungseinrichtungen ermöglicht also die Verwendung zusätzlicher Materialien für den Unterricht, ohne dass dafür die entsprechenden Bücher als Klassensatz gekauft werden müssen. Bei mehreren Monaten mit Homeschooling, geraten diese Privilegien mitunter schnell an ihre Grenzen. Daran zeigt sich, dass das Urheberrecht Homeschooling oder andere Formen des digitalen Unterrichts gar nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund müssen Schulen nicht selten zusätzliche Lizenzen erwerben. Darüber hinaus zeigen sich viele Schulbuchverlage im Zuge der Corona-Pandemie sehr kulant und stellen teilweise Inhalte kostenlos zur Verfügung.

HAFTEN LEHRER FÜR URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN BEIM HOMESCHOOLING?

Das Urheberrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, sodass auch trotz äußerster Vorsicht ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften nicht immer vollständig auszuschließen ist. Die Personen, die für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, müssen dann üblicherweise mit einer Abmahnung rechnen. Mit diesem Schreiben fordern die geschädigten Rechteinhaber in der Regel Schadensersatz und wollen mithilfe einer Unterlassungserklärung in der Zukunft weitere Urheberrechtsverletzungen unterbinden.
Begehen Lehrkräfte entsprechende Verstöße, müssen diese – solange es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt – allerdings nicht selbst für die Entschädigung aufkommen. Stattdessen liegt eine sogenannte Amtspflichtverletzung vor, für welche in der Regel das zuständige Bundesland haftet. Es besteht aber die Möglichkeit, dass auf die Lehrkraft ein Disziplinarverfahren zukommt.

WAS DROHT SCHÜLERN BEIM VERSTOß GEGEN DAS URHEBERRECHT?

Beim Homeschooling müssen sich auch die Schüler an die geltenden Vorschriften des Urheberrechts halten. Daher sind bei Referaten, Präsentationen und sonstigen schulischen Leistungen fremde Quellen anzugeben. Darüber hinaus dürfen Unterrichtsmaterialien, die von den Lehrkräften bereitgestellt werden, nicht im Internet veröffentlicht oder an unbefugte Personen weitergeleitet werden.

Denn hierbei kann es sich um eine unerlaubte Verbreitung und somit um eine Urheberrechtsverletzung handeln. Der verantwortliche Schüler muss in diesem Fall mit einer Abmahnung und einer Forderung nach Schadensersatz rechnen. Dabei kann sich die Entschädigung schnell auf eine drei- oder vierstellige Summe belaufen. Wer in diesem Fall haftet, hängt vor allem vom Alter des Schülers ab.

Neben dem Urheberrecht kann beim Homeschooling auch das Recht am eigenen Bild eine wichtige Rolle spielen. So sind Screenshots oder Mitschnitte von Videokonferenzen untersagt. Wer diese unerlaubt erstellt oder versendet, muss ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorschriften des Urheberrechts, Sonderregelungen für Bildungseinrichtungen und dem Datenschutz beim Homeschooling stellt das kostenlose Ratgeberportal urheberrecht.de/homeschooling/ bereit.

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