Moderne Fahrzeuge machen uns zu „gläsernen“ Autofahrern. Die Wagen sind mit Onlinekommunikationsdiensten und Navigationshilfen verbunden. Der ADAC vermutet, dass schon jetzt Autohersteller über Mobilfunk Daten über Standort, Fahrverhalten oder Zustand der E-Modelle abrufen. Bei Renault besteht sogar die Gefahr für Leasingkunden, die mit der Zahlung in Rückstand geraten, dass ihr Elektrofahrzeug aus der Ferne stillgelegt wird.

DAS AUTO ALS DATENKRAKE

Bereits heute stecken in einem modernen Wagen der Oberklasse rund 70 elektronische Steuergeräte. Dort werden bis zu einem Gigabyte an Daten gespeichert. Welche Daten gespeichert und an übermittelt werden ist dabei noch gar nicht geklärt. Zu diesem Zweck hat das ADAC Zentrum für Fahrzeugtechnik nun damit begonnen die Neuwagen entsprechend zu „durchleuchten“. Doch der Aufwand erinnert an die Crashtests. ADAC-Experte Arnulf Volkmar Thiemel erklärt, dass man sich in die „elektronische Sprache“ jedes einzelnen Modells einarbeiten muss. Nur so kann man die Abläufe im Bordnetzwerk zu verstehen.

PERSONENBEZOGENE DATEN IM AUTO

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, fordert im Interview mit der Stuttgarter Zeitung ein Gesetz, das festlegen soll welche Daten überhaupt gespeichert und welche weitergegeben werden dürfen. Die informationelle Selbstbestimmung gilt natürlich auch für Fahrzeuge. Klingbeil erklärt: „Der Grundsatz der Datensparsamkeit bedeutet, dass im Fahrzeug nur die wirklich technisch notwendigen Daten erfasst und gespeichert werden dürfen, die regelmäßig und häufig gelöscht werden müssen. Bei autonomen Fahrzeugen gilt dies auch für die personenbezogenen Daten der Fahrzeugumgebung. Die Hersteller müssen, soweit möglich, geeignete und sichere Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren verwenden.“

MAAS FORDERT DEN „AUS-KNOPF“

Justizminister Heiko Mass (SPD) stellt den Automobilherstellern sieben Forderungen:

  1. Bei der Entwicklung der Fahrzeuge soll der Datenschutz mitgedacht und berücksichtigt werden.
  2. Datenvermeidung und Datensparsamkeit müssten leitende Grundsätze sein.
  3. Datenübermittlungen aus dem Fahrzeug müssen transparent kommuniziert und eine Einwilligung des Fahrers eingeholt werden.
  4. Generell sollte auch jedes Fahrzeug einen „Aus“-Knopf haben, mit dem Fahrer Datenübertragungen stoppen können, ohne wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile befürchten zu müssen.
  5. Es muss jeder frei wählen können, welches Unternehmen Zugriff auf die Daten hat.
  6. Missbrauch und Manipulation müssen verhindert werden.
  7. Die Systeme, die für den Fahrer das „Denken“ übernehmen, müssen sicher sein.

Irgendwie kommt man nicht umhin sich über Maas sinnvolle Forderungen zu wundern, da er doch gleichzeitig die Vorratsdatenspeicherung fordert.
 

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