Hatte der österreichische Datenschutzkämpfer Max Schrems zuletzt vor Gericht in Österreich noch den kürzeren gezogen, so hat er nun vor dem Europäischen Gerichtshof einen ersten Teilerfolg.

DIE FACEBOOK PROBLEMATIK IN EUROPA

In Europa ist Irland für sämtliche Datenschutz-Fragen zuständig, da Facebook dort seinen Sitz für Europa hat. Der irische Datenschutzbeauftragte hatte Max Schrems Beschwerde damals abgelehnt, weil bei Facebooks Datensicherung die Safe Harbor Regelung Anwendung findet. Laut Safe Harbor dürfen Daten von EU-Bürgern in die USA übermittelt werden, da davon auszugehen ist, dass dort das Datenschutzniveau ausreichend ist. Schrems, der dies anzweifelt zog vor Gericht. Jetzt wurde die Thematik vor dem EuGH bewertet, wo es nun zu einer grundsätzlichen Beurteilung von Safe Harbor führen soll.

DER GENERALANWALT STELLT KLAR

Der Generalanwalt erklärt jetzt, dass obwohl in den USA ein zur EU vergleichbarer Datenschutz gewährleistet sei, die Bürger dennoch solch eine Feststellung vor nationalen Datenschutzbehörden anzweifeln können. Im Klartext: Nationale Datenschützer dürfen solch eine Datenweiterleitung untersagen, wenn sie dieser Meinung der EU-Kommission nicht folgen. Darum kommt der Generalanwalt zu der Feststellung, dass die Europäische Kommission Safe Harbor aussetzen solle. Desweiteren sieht er in der Tatsache, dass die Europäische Kommission mit den USA bereits über ein neues Datenschutzabkommen verhandelt, als sicheres Anzeichen dafür, dass sie seine Einschätzung diesbezüglich teilt.

DAS GERICHT MUSS ABER NICHT FOLGEN

Spannend bleibt es dennoch. Denn das Gericht muss der Einschätzung des Generalanwalts nicht folgen. Wenn das Gericht dies jedoch tut, bedeutet dies nicht nur für Facebook, sondern auch für unzählige andere Internetdienste, dass sie zukünftig die Daten ihrer Kunden nicht mehr problemlos in die USA weiterleiten und dort verarbeiten können.

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