Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat wie die Vorinstanz entschieden: Facebook muss seinen Nutzern keine Pseudonyme gestatten, somit bleibt es bei der Klarnamen-Pflicht wie bisher.

DAS RECHT AUF EIN PSEUDONYM

Hamburgs oberster Datenschützer, Johannes Caspar, hatte angeordnet die Thematik zu prüfen: „Die Nutzer haben ein Recht Verwendung eines Pseudonyms“. Seiner Auffassung nach verstößt der Zwang einen Klarnamen verwenden zu müssen gegen das Telemediengesetz (TMG): „Wenn Sie im realen Leben eine Zeitung kaufen, müssen Sie auch nicht Ihren Namen nennen, und auch nicht, wenn Sie sich in der U-Bahn mit ihrem Gegenüber unterhalten“, äußerte er sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

FACEBOOK BEKOMMT RECHT

Facebook hatte sofort beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt und Recht bekommen. Der Widerspruch Caspars wurde abgelehnt. Hatte das Verwaltungsgericht noch geurteilt, dass deutsche Gesetze nicht auf Facebooks Europasitz in Irland angewendet werden können, so wich nun das Oberverwaltungsgericht von dieser Aussage ab: Ob Caspars Widerspruch rechtens sei, hänge vielmehr von der Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ungeklärt, ob deutsche Datenschutzbeauftragte aufgrund nationaler Regelungen gegen die in Irland ansässige Facebook-Tochter vorgehen dürfen oder nicht. Caspar will aber jetzt ins Hauptverfahren gehen.

KLARNAMEN-PFLICHT MACHT KEINEN SINN

Dabei ist die Klarnamen-Pflicht bei Facebook ohnehin eine Farce. Das Unternehmen überprüft weder die Identität, noch ob der Klarname zu dem User gehört. So kommt es auch immer wieder zu Identitätsdiebstählen auf Facebook. Als der Tagesspiegel bei Facebook nachfragte, „Kann jemand unter meinem Namen einen Account eröffnen, ohne dass ich davon erfahre? Ja, sagt ein Sprecher. Man muss sich bei der Anmeldung nicht identifizieren, ‚das Ganze dauert 20 Sekunden‘. Und auch wenn es bereits einen User mit demselben Namen gibt, hakt Facebook nicht nach. Bei Millionen Nutzern sei es doch normal, wenn sich Namen doppeln, heißt es.“

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