Der im August vergangenen Jahres veröffentlichte Entwurf für das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz sah noch vor, dass laut einem Zusatz zu § 15 des Telemediengesetzes (TMG) Diensteanbieter das Recht hätten Nutzungsdaten bis zu sechs Monaten aufzubewahren. Jetzt konnten sich de Maizière (CDU) und Maas (SPD) darauf einigen dies zu streichen.

AUFZEICHNEN VON SURFVERHALTEN OHNE VERDACHT

Im ersten Entwurf sollte es Anbietern wie google, Amazon und anderen erlaubt werden, das Surfverhalten seiner Internetbesucher ohne jeglichen Anlass aufzuzeichnen. Dies wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aufs Schärfste kritisiert. Laut dem Arbeitskreis „würde der Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren.“

MINISTER WURDEN SICH EINIG

Laut Heise Online konnten sich Innen- und Justizminister de Maizière und Haas letztlich einigen, indem auf diesen umstrittenen Zusatz verzichtet wurde. Somit wurde auch ein weiterer möglicher Koalitionsstreit abgewendet. Mit dem Gesetz solle keine „neue Form der Vorratsdatenspeicherung“ verknüpft werden. Am 17. Dezember wurde das Gesetz schließlich auch ohne diesen Zusatz im Kabinett beschlossen. Den so verabschiedeten Entwurf können Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums einsehen.

AUFGABEN DES NEUEN IT-SICHERHEITSGESETZES

Die wichtigsten Aufgaben des neuen IT-Sicherheitsgesetzes sind die Einhaltung von Mindeststandards bei der IT-Sicherheit in der Wirtschaft sowie ausgebaute Pflichten was die Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen betrifft. So spricht der Gesetzesentwurf davon, dass bei 2000 Betreibern kritischer Infrastruktur in Deutschland vermutlich gerade mal sieben Meldungen pro Betreiber im Jahr anfallen. Mit der vermehrten Meldung verspricht man sich dass man zukünftig anhand von Berichten die Gefahren aus dem Internet besser erkennen kann.
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