WhatsApp erfreut sich weiterhin größter Beliebtheit vor allem bei privaten Nutzern. Aber auch bei Firmen wird die Messenger-App immer beliebter. Dies wirft die Frage auf: Kann man den Newsletter nicht auch über WhatsApp versenden? Was ist hier zu beachten?

BROADCASTLISTEN VERWENDEN

Wenn Sie den Newsletter via WhatsApp versenden möchten ist ganz wichtig, dafür eine Broadcastliste einzurichten. Versenden Sie den Newsletter auf KEINEN FALL via Gruppenchat. Auf diese Weise werden allen am Gruppenchat beteiligten Nutzern das Profilbild, die Handynummer und die E-Mail Adresse der anderen Beteiligten angezeigt.
In den Broadcastlisten hingegen können sich die Nutzer nicht gegenseitig sehen und es kann auch dem Newsletterversender geantwortet werden, ohne dass die anderen mitlesen können.

EINWILLIGUNG EINHOLEN

Wie so oft, ist auch hier eine Einwilligung der Newsletterempfänger für Newsletterversand via WhatsApp einzuholen. Eine Hilfestellung für die Erstellung von Einwilligungserklärungen finden Sie hier. Beachten Sie, dass explizit erwähnt werden muss, dass der Newsletter via WhatsApp versandt werden soll. Bitte auch hier die Anmeldung der Empfänger zu Beweiszwecken speichern. Ein Double-Opt-In Verfahren wie es bei E-Mails üblich ist, ist nicht notwendig, da Broadcastlisten nur empfangen werden können, wenn der Empfänger die Telefonnummer des Absenders in seinen Kontakten speichert, was einer Einwilligung gleichkommt.

WIDERSPRUCH UND UNERWÜNSCHTE WERBUNG

Der Empfänger des Newsletters muss auch hier bei der Anmeldung und mit jedem Newsletter darauf hingewiesen werden, dass er den Empfang desselbigen jederzeit stornieren kann. Im Falle des Whatsappversands reicht hier der Hinweis, dass dies einfach mit dem Löschen der Nummer des Absenders aus den Kontakten geschehen kann. Dabei sollte der Empfänger aber dem Absender seine Newsletterkündigung dennoch dringend bekannt geben, damit dieser den Nutzer auch aus dem Verteiler nehmen und auf eine Blacklist setzen kann um zukünftige unerwünschte Newsletterzusendung zu vermeiden.

STOLPERSTEIN NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Zuletzt ist aber zu beachten, dass es derzeit rechtlich nicht ganz klar ist, ob ein Newsletterversand via WhatsApp zulässig ist. Schaut man sich nämlich die Nutzungsbedingungen von WhatsApp an, so findet man dort folgenden Hinweis: „You agree not […] to use the communication systems provided by the Service for any commercial solicitation or spam purposes. You agree not to spam, or solicit for commercial purposes, any users of the Service.“
Also ist laut den Nutzungsbedingungen eine Nutzung für Werbeansprachen oder Marketingzwecke nicht erlaubt.
Somit lautet unsere Empfehlung momentan: Finger weg vom Newsletterversand via WhatsApp. Wie David Wehner, CFO bei Facebook, bekannt gab, gibt es bereits Überlegungen dies in ferner Zukunft für Unternehmen eventuell doch noch zu erlauben: „We think that enabling that B2C messaging has good business potential for us. As we learn those things, I think there’s going to be opportunities to bring some of those things to WhatsApp, but that’s more longer-term than the near-term.“
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