Wer online kauft weiß dass er damit rechnen muss, dass seine Bonität bei Kauf auf Rechnung überprüft wird. Doch zuweilen prüfen Online-Händler auch die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden bei anderen Zahlungsweisen, für die das absolut nicht notwendig wäre. Das Schlimmste daran: Der Käufer kann dadurch Nachteile haben.

WANN IST DER BONITÄTSCHECK LEGAL?

Vorauskasse, Paypal, Lastschrift, Nachnahme, Rechnung. Die Zahlmethoden die angeboten werden sind oft zahlreich. Aber nur wenn sich ein Kunde für Zahlung per Rechnung entscheidet ist der Bonitätscheck angebracht. Darüber muss der Käufer aber informiert werden und muss diesem zustimmen. Die Überprüfung findet dann extern über eine Auskunftei wie Schufa, Bürgel oder Creditreform statt.

WAS IST NICHT ERLAUBT?

Die Praxis zeigt, dass dennoch viele Shopbetreiber „vergessen“ ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten. Der zweite große Fehler: man fordert bereits bei der Registrierung die Einwilligung zum Bonitätscheck an. Somit will der Händler bereits im Vorfeld abklären, ob es überhaupt Sinn macht dem speziellen Käufer bestimmte Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Dabei ist ganz klar vorgeschrieben, dass Unternehmen nur dann Daten Dritter bei solchen Auskunfteien erfragen dürfen, wenn ein kreditorisches Risiko für sie besteht. Im Klartext: nur wenn diese mit ihrer Ware in Vorleistung gehen – also quasi NUR bei Zahlung auf Rechnung oder Rate.

NACHTEILE DER BONITÄTSPRÜFUNG FÜR KÄUFER

Nicht wenige Auskunfteien beziehen die Anzahl der bereits getätigten Abfragen in ihren Score-Wert mit ein. Eine hohe Zahl gilt hier als Nachteil. Wie der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Jahresbericht 2014 beschreibt, wurde ihm ein Fall zugetragen, bei dem sich der Score-Wert eines Käufers durch Bonitätschecks so verschlechtert habe, dass dieser bei der Kreditaufnahme einen Risikozuschlag zu zahlen hatte. Wie genau sich ein Score-Wert zusammensetzt, ist das große Betriebsgeheimnis der Auskunfteien. Kunden haben auch keinerlei Anspruch darauf zu erfahren, wie genau sich ihre Bonität errechnen lässt. Der BlnBDI, Dr. Alexander Dix, stellt aber in seinem Jahresbericht unmissverständlich klar: „Bonitätsabfragen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der Verkäufer ein kreditorisches Risiko trägt. Versandhandelsunternehmen sollten unnötige Abfragen abstellen, da sie für die Kundinnen und Kunden sehr nachteilige Folgen haben können.“

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