Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r),

ich habe mich bereits einmal bzgl. der drohenden Anhebung der Benennungspflicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte an Sie gewandt. Wie schon ausführlich erläutert, wäre dies aus Sicht nahezu aller Experten ein fataler Schritt, der nicht nur die generelle Umsetzung der DSGVO nahezu unmöglich machen, das Risiko gerade für kleine Unternehmen massivst erhöhen und auch gravierend negative Auswirkungen auf die Digitalisierung in Deutschland haben würde.

Da alle anderen umfangreichen Regelungen der DSGVO weiterhin umgesetzt werden müssen, würde damit auch keinerlei „Bürokratieabbau“ einhergehen, wie von einigen Datenschutz-Unkundigen behauptet wird. Zum Abbau von Bürokratie beim Datenschutz hat der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten bereits umfangreiche Vorschläge unterbreitet, die wirklich wirken würden (siehe hierzu: https://www.bvdnet.de/…/09/18_BvD_Position_128-Tage-DS-GVO.…) und deren Umsetzung statt einer Anhebung der Benennungsgrenze des Datenschutzbeauftragten angegangen werden sollte.

Ich möchte Sie noch einmal inständig bitten, die Fakten zu berücksichtigen und auch in Ihrer Partei für die Beibehaltung der seit 1977 nahezu unveränderten Praxis der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu werben. Der Datenschutzbeauftragte ist der zentrale Berater für Unternehmen jeder Größe zu Datenschutz, IT Sicherheit und damit auch Digitalisierung. Wird dieser faktisch für große Bereiche der Wirtschaft abgeschafft, ist der volkswirtschaftliche Schaden nicht absehbar (siehe hierzu: https://www.networker.nrw/…/pressemittelung-aenderung-der-b…).

Wie wichtig eine Beibehaltung der aktuellen Regelung für die Digitalisierung in Deutschland ist, sehen Sie im Gutachten von Peter Schaar und Dr. Alexander Dix, dass über die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz zur Verfügung steht (siehe hierzu: https://www.eaid-berlin.de/?attachment_id=2333).

Die massive Überlastung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden und die immer noch zu geringen Mittel, die für diese Behörden zu Verfügung gestellt werden, zwingen schon jetzt einzelne Länderbehörden dazu, die Beratung fast gänzlich einzustellen, bzw. damit zu drohen. Detailliert dargestellt u.a. im Jahresbericht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (siehe hierzu: https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_08.pdf).
Wer soll gerade die kleinen Unternehmen aber beraten, wenn die Behörden dies nicht tun und die Datenschutzbeauftragten quasi abgeschafft werden? Gleichzeitig drohen aber auch kleinen Unternehmen weiterhin Bussgelder bei Verstößen, da es hierfür keine schwellen bzgl. der Unternehmensgröße gibt.

Lassen Sie es nicht zu, dass die Digitalisierung, der Datenschutz und die Informationssicherheit in Deutschland geopfert werden, nur weil einzelne Wirtschaftsverbände ohne Kenntnis der Fakten Forderungen stellen, die Ihre eigenen Mitglieder bei genauer Betrachtung massive Nachteile bringen würden.

Gestalten Sie eine sichere digitale Zukunft in Deutschland mit und stärken Sie Datenschutz und die IT Sicherheit für alle Unternehmen, statt Sie abzubauen!

 

Mit besten Grüßen

Christian Volkmer
Geschäftsführender Inhaber Projekt 29 Gruppe

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