Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat unter Mitwirkung von App-Store-Betreibern, App-Entwicklern, App-Anbietern, App-Testern sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützern eine Orientierungshilfe für die Praxis, mit dem Titel „Verbraucherfreundliche Best-Practice bei Apps“ veröffentlicht.

DATENSCHUTZ BEST-PRACTICE

Laut dem Leitfaden sollen Nutzer „jederzeit in der Lage sein, Apps informiert und selbstbestimmt nutzen zu können. Dazu ist es erforderlich, dass die Nutzer frühzeitig und an leicht zugänglicher Stelle über die wesentlichen Punkte informiert werden. Neben der verbraucherfreundlichen Erfüllung der rechtlich gebotenen Pflichtinformation geht es auch um die sinnvolle Ergänzung um weitere, der Transparenz dienlicher Inhalte und/oder Aufbereitungen.“
Die Orientierungshilfe gibt aber auch praktische Tipps zur datenschutzkonformen Umsetzung. Zusätzlich zur Datenschutzerklärung empfiehlt das Bundesministerium einen Datenschutz-One-Pager anzubieten: „Die bereitgestellten Informationen sollen Nutzern helfen, die durch die App ausgelöste Datenverarbeitung schnell und verlässlich einschätzen zu können. Ausgedehnte, juristisch alle Eventualitäten abdeckende und demgemäß lange Rechtstexte sind für Nutzer nicht hilfreich.“
Der wichtigste Punkt hier ist sicherlich dass die datenschutzrechtlichen Prinzipien bereits bei der Entwicklung von Apps berücksichtigt und somit auch den Grundsätzen der Zweckbindung und des Privacy by Design im Besonderen Rechnung getragen wird: „Eine zweckorientierte, präzise und datensparsame Planung der Datenverarbeitung verkürzt die Informationstexte und erleichtert es auch den Anbietern, ihren rechtlichen Informationspflichten nachzukommen. Hierbei wird – den betroffenen Daten angemessen – der aktuelle Stand der Technik im Bereich der Datensicherheit berücksichtigt.“

VERBRAUCHERSCHUTZ-BEST-PRACTICE

Verbraucher sollen sich, laut Bundesministerium, bereits vor Erwerb und Installation der App umfassend und verständlich über alle wesentlichen Punkte informieren können, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Diese vor dem Download und der Installation zu tätigenden Verbraucherinformationen orientieren sich an dem für Datenschutz beschriebenen Ansatz: In einem OnePager findet der Nutzer zu den wichtigsten Punkten aus dem Bereich Verbraucherschutz alle wesentlichen
Informationen. Davon ausgehend kann er detailliertere Informationen in den dahinter liegenden Ebenen finden (sogenannter „Layered Approach“).
Auch die Themen Schnupperangebote, In-App-Käufe und Abofallen werden thematisiert und Empfehlungen ausgesprochen. Weitere wichtige Themen sind hier noch Support und Verbraucherfreundliches Angebotsmanagement der App-Stores.

BEST PRACTICE ZUM KINDER- UND JUGENDSCHUTZ

Entwickler und Anbieter müssen mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen ihre Apps so gestalten, dass eine sichere und selbstbestimmte Nutzung durch sie möglich ist. Der Leitfaden gibt hierzu entsprechende Beispiele vor. Um Kinder und Jugendliche zu schützen soll insbesondere verständlich formuliert und Informationen verlässlich angegeben werden. Kinder und Jugendliche sind besonders vor einer Konfrontation mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und Kontaktrisiken zu geschützt werden. Aber auch in Hinsicht auf Werbung, Käufe und Social Media Verlinkungen sollte bei Kindern und Jugendlichen besondere Vorsicht gelten.

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