Patrick Breyer von den Piraten wehrt sich vehement dagegen, dass nahezu alle Bundesseiten aber auch viele andere Websites automatisch IP-Adressen der Besucher protokollieren. Gestern ist sein Musterverfahren am BGH in die entscheidende Phase gegangen.

DER STREITPUNKT

Auf Internetseiten wird quasi immer ein Protokoll der Besucherzugriffe geführt. Dabei werden meist die IP-Adressen der Besucher gespeichert. Die IP-Adresse gilt als personenbezogenes Datum, da die Internetanbieter wie Telekom oder Vodafone zuordnen können, zu welchem Anschluss diese gehört. Breyer ist hier der Meinung, dass in sogenannten Logdateien unerlaubterweise Informationsverhalten gespeichert wird: „Das sind zum Teil extrem intime Informationen. Aus unserem Surfverhalten kann man Rückschlüsse ziehen auf privateste Vorlieben.“ Diese sollten entsprechend geschützt werden, denn durch solche Informationen können Leute ganz schnell erpressbar werden. Deshalb sieht Breyer hier nur einen Weg: „Sicher ausschließen lässt sich das nur, indem solche Informationen erst gar nicht gesammelt und gespeichert werden.“

DER BGH MUSS ENTSCHEIDEN

Die eigentliche Klage Breyers geht bereits auf das Jahr 2008 zurück. Es handelt sich um eine Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wie wir letzten Herbst berichteten stimmte der EuGH Breyer zu, dass die dynamischen IP-Adressen als personenbezogenes Datum anzusehen seien, erklärte aber auch, dass Webseitenbetreiber ein berechtigtes Interesse daran haben können, bestimmte Nutzerdaten zu speichern um sich gegen Cyberangriffe zu schützen. Letztlich muss es aber eine Interessenabwägung geben. Hier muss nun also wieder der BGH entscheiden. Dessen zuständiger Senat hat die Verkündigung des Urteils nunmehr auf den 16. Mai 2017 vertagt.

WIE KANN MAN DAS SPEICHERN VERHINDERN?

Es gibt beispielsweise die Möglichkeit das anonyme Netzwerk Tor zu verwenden. Es verhindert die Überwachung von Internetverbindungen und das Protokollieren besuchter Seiten. Außerdem verhindert es auch die geographische Lokalisierung des Internet-Surfers. Aber der Aufwand dahinter ist den meisten zu groß und Internetkriminellen sind noch etliche andere Mittel und Wege bekannt anonym zu surfen. Darin liegt für Breyer auch das Hauptproblem: „Erfasst werden nur die unschuldigen Nutzer – und die, die man erwischen will, gerade nicht.“

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