Wie die Piraten vergangene Woche in einer Pressemitteilung verlauten ließen, fordern sie die Einrichtung eines Bundesministerium für Datenschutz und Informationsfreiheit.

AUFGABEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR DATENSCHUTZ

Aufgaben dieses Ministeriums sollen die Sicherstellung einer flächendeckenden, sicheren und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur, die Ermöglichung des selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten im privaten und öffentlichen Bereich sowie die Schaffung der Grundlagen für die konsequente Umsetzung der Informationsfreiheit und Transparenz in Politik und Verwaltung sein.

BEDEUTUNG DES DIGITALEN WANDELS

Wie Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland darin mitteilt: „Die Einrichtung eines Bundesdatenschutzministeriums soll der Bedeutung des digitalen Wandels für uns alle in der Politik Rechnung tragen. Wir brauchen eine Bundesinstanz, die sich für den Schutz unserer Daten im Internet stark macht. Dazu gehören die Gewährleistung einer sichern Kommunikation, klare und strenge Datenschutzvorschriften, unzensierte Informationen und ein Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Für die technologische Entwicklung dieses Landes ist es wichtig, dass diese wichtigen Bereiche in einem leistungsfähigen Ministerium vereinigt und geschützt werden. Nur so bleibt Deutschland ein zukunftsfähiger Technologie- und Informationsstandort und mutiert nicht zum allseits bekannten Neuland“.

PROAKTIVE VERÖFFENTLICHUNG

Andreas Augustin, der Vorsitzende des Ausschusses für Datenschutz und Informationsfreiheit im Landtag des Saarlandes, ergänzt hierzu: „Wir haben es gerade erst erlebt, dass Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zunächst zu internen Dokumenten erklärt wurden, dann jedoch nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 7 C 1.14) doch Antragstellern auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung gestellt werden mussten. Daraufhin sah sich der Bundestag veranlasst, Dokumente nun auch proaktiv zu veröffentlichen. Dies ist nur das jüngste Beispiel unnötiger Geheimhaltung von Gutachten, Essays und Heraushebungen, die aus Steuergeldern bezahlt wurden und dem Steuerzahler deshalb auch zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies durchzusetzen und mehr Transparenz des Verwaltungshandelns durch proaktive Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten zu fördern, sollte als hoheitliche Aufgabe ebenfalls bei diesem neu zu schaffenden Ministerium angesiedelt werden.“

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